Abmahnung der August Image, LL.C., durch Rechtsanwaltskanzlei Fuß & Jankord erhalten?

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Kürzlich erreichte uns eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Fuß & Jankord für die  August Image, LL.C., aus Urheberrecht.

Vorab: Haben Sie eine solche Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klageschrift der August Image, LL.C. erhalten? Dann senden Sie uns diese gerne für eine kostenfreie und für Sie unverbindliche Ersteinschätzung zu. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück. Sie erreichen uns unter Tel.: 0251 / 208680-30  |  Fax: 0251 / 208680-50  |  eMail: info@wd-recht.de


Was wird dem Abgemahnten von der August Image, LL.C. vorgeworfen?

Die August Image LL.C. wirft dem Abgemahnten vor, Lichtbilder im Internet ohne Nutzungsberechtigung genutzt zu haben. Der August Image LL.C. sollen an den Lichtbildern die ausschließlichen Nutzungsrechte zustehen. 


Was verlangt die Rechtsanwaltskanzlei Fuß & Jankord für die August Image, LL.C.?

Zunächst verlangt die August Image LL.C. die Beseitigung der behaupteten Verstöße. Zudem wird ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Der Abmahnung liegt eine von der Rechtsanwaltskanzlei Fuß & Jankord vorformulierte Erklärung bei. Zudem verlangt die August Image, LL.C., die Erstattung von für die Abmahnung entstandener Rechtsanwaltsgebühren nach einem nicht unerheblichen Gegenstandswert von 30.000 € (15.000 € je Lichtbild). Überdies wird ein 4- stelliger Lizenzschadensersatz gefordert.


Fristen beachten!

Die Abmahnung sollte unbedingt ernst genommen werden. Die von der Gegenseite gesetzten Fristen sind zu beachten, da im Falle eines fruchtlosen Fristablaufes eine gerichtliche Inanspruchnahme durch die August Image LL.C. droht. Einem gerichtlichen Verfahren haftet ein nicht unerhebliches Kostenrisiko an. Eine gerichtliche Inanspruchnahme kann jedoch im Regelfall durch eine rechtzeitige und durchdachte Reaktion vermieden werden. Nicht zu empfehlen ist es, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne vorherige juristische Beratung leichtfertig abzugeben. Denn dem Abgemahnten ist oftmals nicht bewusst, welche Pflichten mit der Erklärung einhergehen und dass die Erklärung eine erhebliche Bindungswirkung entfaltet. Daher ist es unbedingt empfehlenswert rechtzeitig einen Spezialisten auf dem Gebiet des Urheberrechtes zu Rate zu ziehen. Dieser kann die Abmahnung prüfen und sodann –falls notwendig- eine für den Abgemahnten günstige –modifizierte – Unterlassungserklärung erstellen.


Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven

Wir sind seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Urheberrechtes tätig und kennen die Gegenseite sehr genau. Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden.

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