Abmahnung der Burberry Limited (Burberry Check) durch die CBH Rechtsanwälte erhalten?

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Die CBH Rechtsanwälte mahnen für die Burberry Limited regelmäßig vermeintliche Verletzungen von Markenrechten ab. Vorgeworfen wird dem Abgemahnten eine vermeintlich rechtsverletzende Nutzung des sogenannten „Burberry Checks“  für Bekleidungsstücke.  Der Abgemahnte soll Bekleidungsstücke mit einem Karo-Muster vertrieben haben, welches dem markenrechtlich geschützten Burberry-Muster ähnlich sehen soll. An dieser Stelle haben wir bereits mehrfach über solche Abmahnungen berichtet. Wir kennen die Gegenseite bereits sehr genau.

Vorab: Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klageschrift der Burberry Limited erhalten? Dann senden Sie uns diese gerne für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung durch unsere Spezialisten für Markenrecht per Mail (info@wd-recht.de) oder Fax (0251 / 208680-50) zu. Wenn Sie eine Rufnummer hinterlassen, melden wir uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Was wird gefordert?

Die CBH Rechtsanwälte fordern für die Burberry Limited zur Unterlassung auf und verlangen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer kurzen Frist. Der Abmahnung ist eine vorformulierte Erklärung beigefügt, welche weitere Verpflichtungen enthält. Die Burberry Limited verlangt die Erteilung einer umfangreichen Auskunft sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten nach einem erheblichen Gegenstandswert von 200.000 €. Eine Schadensersatzforderung wird angekündigt.

Achtung, Fristen!

Die gesetzten Fristen sind unbedingt zu beachten. Die Burberry Limited kündigt für den Fall der Nichterfüllung die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche an. Ein Ignorieren der gesetzten Fristen kann mithin zu einem gerichtlichen Verfahren führen. Ein solches Verfahren ist jedoch angesichts des erheblichen Gegenstandswertes mit hohen finanziellen Risiken verbunden. 

Ein gerichtliches Verfahren kann hingegen durch rechtzeitiges und richtiges Handeln im Regelfall zu vermieden werden. Nicht empfehlenswert ist es, die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne vorherige rechtliche Prüfung voreilig zu unterzeichnen. Denn die Abgabe einer solchen Erklärung hat umfangreiche Folgen, die den Abgemahnten in der Regel nicht bewusst sind. 

Durch Abgabe der Erklärung bindet sich der Abgemahnte mindestens 30 Jahre vertraglich an die Gegenseite und hat in jedem Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Vertragsstrafe kann im Einzelfall mehrere tausend Euro betragen. Angesichts dieser Konsequenzen ist es daher unbedingt ratsam, einen auf dem Gebiet des Markenrechtes erfahrenen Rechtsanwalt zur Prüfung der Abmahnung hinzuzuziehen. Dieser ist aufgrund seiner Erfahrung in der Lage, die Vorwürfe juristisch umfassend zu beurteilen und kann –soweit notwendig- eine für den Abgemahnten günstigere strafbewehrte Unterlassungserklärung entwerfen.

Was ist zu tun?

Die Abmahnung sollte ernst genommen werden. Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven PartG, verfügen - insbesondere als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz- über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts. Der Gegner ist uns aus vielen Verfahren seit Jahren bekannt:

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/cbh-rechtsanwaelte-und-burberry-limited-abmahnung-erhalten/

Unsere Expertentipps lauten daher:

  •     Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  •     keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,
  •     Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  •     Fachanwalt kontaktieren.

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch (0251 20 86 80 30) kontaktieren. Alternativ können Sie uns auch die Abmahnung per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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