Abmahnung der CHECK24 GmbH (Marke „CHECK24“) durch Grünecker Rechtsanwälte erhalten?

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Uns liegt erneut eine markenrechtliche Abmahnung der Grünecker Rechtsanwälte für die CHECK24 GmbH vor. Die CHECK24 GmbH wirft dem Abgemahnten eine rechtsverletzende Nutzung der Marke „CHECK24“ für Beratungsdienstleistungen vor.

Vorab: Haben Sie eine solche Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klageschrift der CHECK24 GmbH erhalten? Dann können Sie uns diese für eine kostenfreie und für Sie unverbindliche Ersteinschätzung durch unsere Spezialisten für Markenrecht gerne per Mail (info@wd-recht.de) oder Fax (0251 / 208680-50) zusenden. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück. Gerne können Sie uns auch einfach telefonisch kontaktieren: 0251 / 20 86 80 30


Was wird gefordert?

Die Grünecker Rechtsanwälte fordern für die CHECK24 GmbH zur Unterlassung des vermeintlich markenrechtlich relevanten Verhaltens auf und verlangen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem verlangen sie die Erteilung einer Auskunft über den Umfang der behaupteten Verletzungshandlung sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 250.000 €. Ein Schadensersatzanspruch wird angekündigt. Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt.


Abmahnung ernst nehmen und Fristen beachten!

Die CHECK24 GmbHG setzt zur Abgabe der Unterlassungserklärung eine kurze Frist. Keinesfalls sollten die Abmahnung und die gesetzten Fristen ignoriert werden. Denn im Falle des reaktionslosen Fristablaufes kann die Gegenseite die Ansprüche unmittelbar gerichtlich geltend machen. Angesichts des hohen Gegenstandswertes ist ein gerichtliches Verfahren mit erheblichen Kostenrisiken verbunden, welche in der Regel durch rechtzeitiges und richtiges Handeln vermieden werden können. Nicht ratsam ist es, die beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige rechtliche Prüfung leichtfertig zu unterzeichnen. Denn der Abgemahnte bindet sich insbesondere mindestens 30 Jahre vertraglich an die Gegenseite und hat für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine nicht unerhebliche Vertragsstrafe an die Gegenseite zu zahlen. Im Einzelfall kann diese mehrere tausend Euro betragen. Angesichts dieser weitreichenden Folgen sollte rechtzeitig ein auf dem Gebiet des Markenrechtes versierter Anwalt zu Rate gezogen werden. Dieser kann die Vorwürfe umfassend prüfen und ggf. eine für den Abgemahnten günstige- modifizierte- Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung fertigen.


Was ist zu tun?

Aus den vorgenannten Gründen sollte eine markenrechtliche Abmahnung keinesfalls auf „die leichte Schulter“ genommen werden. Empfehlenswert ist es, die Abmahnung von erfahrenen Rechtsanwälten überprüfen zu lassen. Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven PartG, verfügen - insbesondere als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz- über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts.

Unsere Expertentipps lauten daher:

  •     Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  •     keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,
  •     Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  •     Fachanwalt kontaktieren.


Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30  kontaktieren. Alternativ können Sie uns auch die Abmahnung per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.

Wir kennen den Gegner und vertreten bereits einige Mandanten in diesen Fällen: 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/check-abmahnung-wegen-markenrechtsverletzung_183287.html

Weitere nützliche Tipps finden Sie unter:  https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-von-den-gruenecker-patent-und-rechtsanwaelten-fuer-die-check24-gmbh-erhalten/


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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