Abmahnung der Chroma Messer GmbH & Co. KG durch Rechtsanwalt Schleinkofer | Herkunftsbezeichnung

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Die Abmahner

Die Chroma Messer GmbH & Co KG (Sitz in Wildau) vertreibt hochwertige Küchenmesser, Schleifsteine und Zubehör. Zahlreiche Spitzenköche nutzen die Messer der Chroma Messer GmbH, was folglich für eine gute Qualität sprechen kann. 

Der Vorwurf 

Ein eBay-Verkäufer wirbt mit der Bezeichnung „Japanische Küchenmesser“, obwohl die vorliegenden Messer nicht in Japan hergestellt wurden und auch keine wesentlichen Produktionsschritte dort erfolgten. Es handelt sich somit um eine irreführende Herkunftsbezeichnung, die den Kunden in der jeweiligen Kaufentscheidung beeinflussen kann. 

Forderung

Die Messer sollen in Zukunft nicht mit der Bezeichnung „Japanische Küchenmesser“ beworben werden, sodass die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert wird. Zudem sind die angefallenen Kosten für die Abmahnung i. H. v. 1358,86 € vom Abgemahnten zu tragen. 

Unsere Einschätzung

Eine geografische Herkunftsbezeichnung (§§ 126, 127 MarkenG) darf nur dann verwendet werden, wenn das Produkt aus dem Ort, der Gegend oder dem Land stammt oder wesentliche Herstellungsschritte dort vollbracht wurden. Da das vorliegende Messer nicht in Japan hergestellt wurde, darf der Verkäufer nicht mit der Bezeichnung werben, um möglicherweise Wettbewerbsvorteile zu erlangen. Eine nicht korrekte Herkunftsangabe kann die Kunden in der jeweiligen Kaufentscheidung beeinflussen und somit zu einer Enttäuschung hinsichtlich der Qualität der Ware führen. 

Die Bezeichnung ist zu korrigieren, indem die Herkunftsbezeichnung angepasst wird. 

Unser Rat

Verwenden Sie eine falsche Herkunftsangabe für Ihre Produkte, um einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen, kann dies gegen §§ 126, 127 MarkenG und §§ 3, 5 UWG verstoßen. Dies kann zu einer Unterlassungserklärung und Verfahrenskosten für die Abmahnung führen. 

Befinden Sie sich in einer solchen Situation, kontaktieren Sie uns gerne. Wir analysieren den konkreten Fall und besprechen die Abmahnung inkl. Unterlassungserklärung mit Ihnen. Sie sollten die Unterlassungserklärung nicht ohne rechtliche Überprüfung unterschreiben, da Sie sich ansonsten zumeist zu weitreichend verpflichten. Beachten Sie, die Frist unbedingt einzuhalten, um gerichtliche Auseinandersetzungen mit höheren Kosten zu vermeiden. 

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfe-Portal: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


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