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Abmahnung der Como Sonderposten GmbH (eBay)

  • 2 Minuten Lesezeit

In dieser Woche erreichte mich wieder eine Anfrage zu einer Abmahnung der Como Sonderposten GmbH. In der Abmahnung vom 05.05.2023 lässt die Como Sonderposten GmbH vortragen, dass diese Luftballons über einen eigenen eBay Shop unter den Verkäufernamen „comogmbh“ vertreibt.

Der Abmahnung liegt der Vorwurf einer Irreführung gemäß § 5a Abs. 2 Nr. 2 UWG zugrunde.

Laut Abmahnung soll der Abgemahnte in seinen eBay Angeboten den Verbrauchern wesentlichen Informationen in unklarer, unverständlicher oder zweideutiger Weise bereitgestellt haben. Konkret geht es um die Fristen im Widerrufsrecht. Dem Händler wird vorgeworfen, er habe auf eBay unterschiedliche und damit zweideutige Widerrufsfristen angegeben. So soll im Rahmen des Widerrufsrechtes unter den Rücknahmebedingungen mit einer Frist von 1 Monat und in der Widerrufsbelehrung mit einer Frist von 14 Tagen belehrt worden sein.

Forderungen:

  • Abgabe einer Unterlassungserklärung ohne Strafbewehrung
  • Abmahnkosten in Höhe von 453,87 EUR (Streitwert 4.000,00 EUR)

Handeln Sie nicht voreilig! Lassen Sie sich anwaltlich beraten.

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DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz

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Alternativ können Sie auch mein Kontaktformular nutzen!

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Ratschläge:

  • Vermeiden Sie jegliche Kontaktaufnahme zum Abmahner!
  • Beachten Sie die gesetzten Fristen!
  • Leisten Sie keine Unterschriften oder Zahlungen!
  • Lassen Sie sich von einem hochspezialisierten Fachanwalt beraten!


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Rechtsanwalt Dirk Dreger

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