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Abmahnung der Como Sonderposten GmbH (Irreführung)

  • 2 Minuten Lesezeit

Eine weitere Abmahnung der Como Sonderposten GmbH erreichte mich diese Woche. In der Abmahnung vom 20.04.2023 lässt die Como Sonderposten GmbH vortragen, dass diese Luftballons über einen eigenen ebay Shop unter den Verkäufernamen „comogmbh“ vertreibt.

Der Abmahnung liegt der Vorwurf einer Irreführung gemäß § 5a Abs. 2 Nr. 1 UWG zugrunde.

Laut Ermittlungen der Como Sonderposten GmbH soll der Abgemahnte in seinen eBay Angeboten den Verbrauchern wesentlichen Informationen vorenthalten haben. Den Angeboten sei kein Hinweis auf das Widerrufsrecht des Verbrauchers zu entnehmen, so dass dem Verbraucher das Bestehen seines Rechtes auf Widerruf des Vertrages vorenthalten werde.

Forderungen:

  • Abgabe einer Unterlassungserklärung ohne Strafbewehrung
  • Abmahnkosten in Höhe von 453,87 EUR (Streitwert 4.000,00 EUR)

Einschätzung:

Wir halten die Abmahnung nur bedingt für berechtigt und haben Zweifel an der Begründetheit. Aus unserer Sicht mangelt es der Abmahnung an der notwendigen Klarheit und Verständlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 4 UWG. Insbesondere die vorformulierte Unterlassungserklärung (ohne Vertragsstrafe) sowie die rechtlichen Ausführungen in der Abmahnung lassen den Rückschluss zu, dass hier keine deutliche Abgrenzung zu einem reinen Verstoß gegen gesetzliche Informationspflichten stattfindet, der wiederum gemäß § 13 Abs. 4 UWG zu einem Ausschluss des Anspruches auf Abmahnkosten führen würde. Soweit in der Abmahnung die Rede von einer fehlenden Widerrufsbelehrung ist, handelt es sich hierbei um die Bedingungen, Fristen und das Verfahren zur Ausübung des Widerrufsrechtes und somit um eine gesetzliche Informationspflicht.

Zweifel gehen zulasten des Abmahners!

Auch wenn die Como Sonderposten GmbH eine Irreführung wegen Vorenthalten des Rechtes auf Widerruf geltend macht, unterlaufen aus meiner Sicht die rechtlichen Ausführungen zur Frage einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung die Anforderungen an eine berechtigte Abmahnung.

Gerne berate ich Sie in dieser Angelegenheit. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verfüge ich über eine hochspezialisierte Expertise, die Sie zu Ihrem Vorteil nutzen können.

DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz

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Alternativ können Sie auch mein Kontaktformular nutzen!

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Ratschläge:

  • Vermeiden Sie jegliche Kontaktaufnahme zum Abmahner!
  • Beachten Sie die gesetzten Fristen!
  • Leisten Sie keine Unterschriften oder Zahlungen!
  • Lassen Sie sich von einem hochspezialisierten Fachanwalt beraten!


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Rechtsanwalt Dirk Dreger

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