Abmahnung der CYFIRE Rechtsanwälte für Folkert Knieper wegen Bildernutzung erhalten?

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Fotorecht / Bildrecht – Haben Sie eine Abmahnung der CYFIRE Rechtsanwälte aus Frankfurt im Auftrag des Herrn Folkert Knieper erhalten, weil Sie angeblich urheberrechtlich geschützte Fotos von Speisen unbefugt genutzt haben sollen? Wie hat man sich in solch einem Fall zu verhalten?

Abmahnung der Kanzlei CYFIRE wegen Bilder von "Marions Kochbuch"

Uns wurde erneut eine Abmahnung  CYFIRE Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main zur Prüfung vorgelegt.  Darin geht es um angebliche Urheberrechtsverletzungen an Fotografien im Auftrag von Folkert Knieper aus Bremen.

Seit Jahren lässt der Fotograf Folkert Knieper eine Vielzahl von Abmahnungen aussprechen. Dabei geht es regelmäßig um Folgendes: den Abgemahnten wird üblicherweise vorgeworfen, Lichtbilder von Herrn Kniepert ohne seine Zustimmung genutzt zu haben. Meist handelt es sich um Bilder von Speisen, die auf der Website „Marions Kochbuch“ veröffentlicht waren und dann von Dritten unbefugt verwendet worden sein sollen.

Verschiedene Kanzleien mahnten schon in diesem Zusammenhang ab

Die Abmahnungen erfolgen üblicherweise im Namen von Folkert Knieper selbst oder im Namen der Knieper Verwaltungs GmbH. Solche Abmahnungen wurden hierbei schon  von verschiedenen Kanzleien ausgesprochen. So wurden entsprechende Abmahnungen in der Vergangenheit beispielsweise von folgenden Kanzleien versendet:

- Frömming Mundt und Partner (Hamburg)

- Albrecht Legal (Hamburg)

 - Albrecht-Bischoff (Hamburg)

- CYFIRE Rechtsanwälte (Frankfurt am Main)

- Pöpken Santjer Bischoff (Helsinki, Finnland)

Was fordern die abmahnenden Rechtsanwälte?

In der uns vorliegenden aktuellen Abmahnung der Kanzei CYFIRE geht es um den Vorwurf der unbefugten Verwendung von zwei Lichtbildern, die mutmaßlich von Herrn Kniepert geschaffen worden sein sollen.

Die Kanzlei CYFIRE  verlangt daher in der Abmahnung zum einen die Abgabe einer so genannten „strafbewehrten Unterlassungserklärung“ und Auskunft über die Nutzung des Bildmaterials. Zum anderen sollen die Abmahnkosten ersetzt sowie ein Schadensersatzbetrag für die jeweils entgangene Lizenzgebühr entrichtet werden. Allein der geltend gemachte Zahlungsbetrag (Lizenzschadensersatz und Abmahnkosten) beläuft sich vorliegend auf 6.308,79 €.

Abmahnung der CYFIRE Rechtsanwälte? Was tun?

Wir empfehlen, den in der Abmahnung der Kanzlei CYFIRE erhobenen Forderungen keinesfalls ohne eine nähere Prüfung durch einen Anwalt Folge zu leisten. In vielen Fällen, gerade in bildrechtlichen Fällen, ist oft mehr als zweifelhaft, ob die Ansprüche überhaupt oder aber in der jeweils geforderten Höhe zu Recht erhoben werden.

So ist bei urheberrechtlichen Abmahnungen nicht selten zweifelhaft, ob der jeweilige Abmahner tatsächlich nachweislich Inhaber der entsprechenden Bildrechte ist. Manchmal verbergen sich in Abmahnungen auch formale oder inhaltliche Fehler, welche die Abmahnung unwirksam werden lassen. Auch ist zu prüfen, ob die Vorwürfe überhaupt zu Recht erhoben werden.

Urheberrechtliche Abmahnungen sollten jedoch generell nicht einfach ignoriert werden. Nicht selten treffen die Vorwürfe dem Grunde nach sogar zu. Wenn die in der Abmahnung gesetzten Fristen ohne Rückmeldung verstreichen, kann der abmahnende Rechteinhaber seine Ansprüche  vor Gericht weiterverfolgen. Dies ist üblicherweise mit weitaus höheren Kosten verbunden. 

Ähnlich riskant kann es jedoch sein, die solchen Abmahnungen üblicherweise beiliegende, vorformulierte Unterlassungserklärung einfach ungeprüft zu unterschreiben. Zunächst sollte also geprüft werden, ob überhaupt Unterlassungsansprüche bestehen. Selbst in Fällen berechtigter Abmahnungen verpflichtet man sich in vorformulierten Erklärungen häufig zu mehr als man tatsächlich müsste. So können Unterlassungserklärungen oftmals deutlich zurückhaltender formuliert werden als vom Abmahner gewünscht. Die vorschnelle Abgabe einer Unterlassungserklärung birgt auch nicht selten die Gefahr von hohen Vertragsstrafeansprüchen. Diese Gafahr besteht vor allem dann, wenn es beispielsweise nicht gelungen ist, das beanstandete Bildmaterial bis zur Abgabe der Unterlassungserklärung auch tatsächlich endgültig zu löschen. Hier passieren häufig Fehler.

Wir empfehlen, sich hierzu anwaltlich beraten und vertreten zu lassen, um das Kostenrisiko der verschiedenen Handlungsoptionen professionell zu erörtern, um dann in der Lage zu sein, eine geeignete Strategie wählen zu können.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung wegen einer möglichen Urheberrechtsverletzung erhalten? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit Jahren zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Medien- und Urheberrechts. Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf, entweder per E-Mail unter otto.grote@ameleo-law.com oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64).


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