Abmahnung der DAZN Ltd. wegen unberechtigter Ausstrahlung eines Bundesligaspiels

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Uns wird eine weitere Abmahnung der DAZN Limited, Vereinigtes Königreich, ausgesprochen durch ihre in München ansässigen Lentze Stopper Rechtsanwälte zur Prüfung vorgelegt.

Die DAZN Ltd. sei eine der führenden internationalen Pay-TV-Anbieterin im Bereich Sportübertragungen. Für das Gebiet der Bundesrepublik sei sie Inhaberin der
Nutzungsrechte an Live-Übertragungen u.a. von Spielen der Fussball-Bundesliga und der UEFA Champions League. Diese Nutzungsrechte umfassen, so in der Abmahnung, das Recht, diese Ausstrahlungen gemäß § 22 UrhG in gewerblichen Einrichtungen öffentlich vorzuführen.

Bei einer Kontrolle des Gastronomiebetriebes des Abgemahnten sei festgestellt worden, dass eine Live-Übertragung eines Spiels der Fussball-Bundesliga von DAZN gezeigt worden sein soll, ohne hierzu berechtigt gewesen zu sein, da er zum Zeitpunkt der Ausstrahlung nicht über das "DAZN For Business" Paket verfügt habe, durch welches eine solche Ausstrahlung legitimiert werde.

Abmahnung DAZN Limited - Was wird gefordert ?

Unterlassungsanspruch

Mit der Abmahnung wird zunächst vom Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung durch den Abgemahnten gefordert, wobei dem Abmahnschreiben hierzu ein Formulierungsvorschlag einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beigefügt ist, welcher für den Fall der Zuwiderhandlung eine starre Vertragsstrafe iHv. 6.000,00 Euro vorsieht.

Schadensersatzanspruch

Ferner wird ein Schadenersatzanspruch iHv. 3.000,00 Euro geltend gemacht. Dieser entspricht der Jahressumme, die der Adressat an die DAZN Ltd. zu zahlen hätte, wenn er ein gewerbliches Abonnement, das "DAZN For Business Paket", abgeschlossen hätte.

Ferner wird der Adressat der Abmahnung darauf hingewiesen, dass die unberechtigte Ausstrahlung gem. §§ 106, 108 UrhG als Straftat verfolgt werden kann.

Aufwendungsersatzanspruch

Weiterhin wird seitens der von der DAZN Ltd. beauftragten Rechtsanwälte ein Aufwendungsersatzanspruch in Höhe von 1.021,00 Euro geltend gemacht, der aus einer 1,3 Geschäftsgebühr zzgl. Auslagen iHv. 20,00 Euro bei Ansatz eines Streitwertes iHv. 18.000,00 Euro (15.000,00 Euro für den Unterlassungsanspruch + 3.000,00 Euro für den Schadensersatzanspruch) berechnet wird.

Vergleichsangebot

Vergleichsweise wird angeboten, dass der Adressat der Abmahnung eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgibt, einen pauschalen Schadenersatzbetrag iHv. 1.750,00 Euro zahlt und für künftige Ausstrahlungen einen Abonnementenvertrag das das "DAZN For Business" Paket abschließt.


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