Abmahnung der Frau Christine Müller durch Kanzlei Sievers & Kollegen erhalten?

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Uns erreichte eine von der Kanzlei Sievers & Kollegen aus Berlin im Auftrag der Frau Christine Müller ausgesprochene Abmahnung aus Urheberrecht. Wir haben in der Vergangenheit bereits mehrfach über das Vorgehen der Christine Müller aus Urheberrecht berichtet. Der Abgemahnte soll eine Grafik (Sterne auf rotem Hintergrund), welche Frau Christine Müller selbst erstellt habe, ohne Berechtigung im Internet genutzt haben. Üblicherweise –so auch in dem vorliegenden Fall- weist Frau Müller vor einer Abmahnung zunächst selbst per E-Mail auf die vermutete Urheberrechtsverletzung hin, bittet um Nachweis einer Lizenz und bietet eine Nachlizenzierung an bzw. fordert einen Lizenzschadensersatz. Erhält sie keine oder eine nur unbefriedigende Rückmeldung, beauftragt sie in der Regel eine Kanzlei mit einer Abmahnung des vermeintlichen Verletzers ihrer Urheberrechte. Nicht nur die Kanzlei Sievers & Kollegen ist für Frau Christine Müller tätig, sondern in früheren Angelegenheiten betraute sie auch die Rechtsanwälte Melchior Krüger Illig mit der Durchsetzung ihrer Rechte.

Vorab:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Berechtigungsanfrage, eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klageschrift von Frau Christine Müller erhalten?

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven PartmbB, haben jahrelange Erfahrung auf Gebiet des Urheberrechtes. Wir kennen auch die Gegenseite sehr genau. Zu einer kostenlosen Ersteinschätzung stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30 oder per Mail (info@wd-recht.de) zur Verfügung. 

Was fordert Frau Christine Müller?

Zunächst lässt Frau Christine Müller von der Kanzlei Sievers & Kollegen die Beseitigung der behaupteten Verletzung geltend machen. Zudem fordert sie die Unterlassung des vorgeworfenen Verhaltens und verlangt zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.  Es wird überdies eine detaillierte Auskunft über die Herkunft der Grafik und den Nutzungsumfang gefordert. Frau Christine Müller lässt die Bezifferung eines Schadensersatzes sowie der für die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltsgebühren ankündigen. Diese Ansprüche sollen nach Erteilung der Auskunft beziffert werden.

Wie ist zu reagieren?

Keinesfalls sollte die Abmahnung ignoriert werden. Es gilt insbesondere, die gesetzten Fristen einzuhalten. Nicht empfehlenswert ist es jedoch, vorschnell eigenständig Kontakt zur Gegenseite zu suchen und leichtfertig Auskünfte zu erteilen oder gar die beigefügte –von der Kanzlei Sievers & Kollegen vorformulierte- Unterlassungserklärung ohne vorherige juristische Prüfung zu unterzeichnen. Da die Abgabe einer Unterlassungserklärung eine lebenslange und nicht unerhebliche vertragliche Bindungswirkung auslöst, ist es unbedingt ratsam, rechtzeitig juristischen Rat einzuholen. Die Abmahnung sollte bestenfalls durch einen Spezialisten auf dem Gebiet des Urheberrechtes/einem Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht geprüft werden. Sollte sich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als notwendig herausstellen, ist dieser aufgrund seiner Erfahrung in der Lage, eine für den Abgemahnten günstigere –modifizierte- Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu erstellen.

Abmahnung erhalten?

Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

    erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit,

    durchgehend persönliche Ansprechpartner,

    Kostentransparenz von Anfang an, z. B. durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars,

    unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail.

Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden. Zu einer kostenlosen Ersteinschätzung können Sie sich per Mail ( info@wd-recht.de ) oder telefonisch unter 0251 20 86 80 30 mit uns in Verbindung setzen. Übersenden Sie uns hierzu gerne die Abmahnung per Mail und hinterlassen Ihre Rufnummer. Wir melden uns dann möglichst zeitnah zurück.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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