Abmahnung der Frau Christine Müller durch Kanzlei Sievers & Kollegen erhalten?

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Über Berechtigungsanfragen und Abmahnungen der Frau Christine Müller haben wir an dieser Stelle bereits mehrfach berichtet. Auch derzeit liegt uns eine von der Kanzlei Sievers & Kollegen aus Berlin für Frau Christine Müller ausgesprochene Abmahnung vor.  Frau Christine Müller lässt Ansprüche aus Urheberrecht geltend machen. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf, dass der Abgemahnte eine Grafik (Sterne auf rotem Hintergrund) im Internet genutzt haben soll. Inhaberin der Urheberrechte an der Grafik sei Frau Christine Müller. Der Abgemahnte habe die Grafik ohne deren Berechtigung verwendet. In der Regel schreibt Frau Christine Müller den Abgemahnten vor Beauftragung eines Rechtsanwaltes selbst an und stellt eine sogenannte Berechtigungsanfrage. D.h. sie teilt mit, dass ihr aufgefallen sei, dass ihre Grafik verwendet werde und fragt an, ob der Nutzer über eine Nutzungslizenz verfügt. Sollte dies nicht der Fall sein, bietet sie bereits eine Nachlizenzierung an. Meldet sich der Adressat der Berechtigungsanfrage daraufhin nicht oder nur unzureichend zurück, beauftragt Frau Christine Müller üblicherweise die Kanzlei Sievers & Kollegen mit der Durchsetzung von Ansprüchen aus Urheberrecht. In der Vergangenheit war jedoch nicht nur die vorgenannte Kanzlei ist für Frau Christine Müller tätig, sondern auch schon die Rechtsanwälte Melchior Krüger Illig.

Vorab:

Wurde Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Berechtigungsanfrage, eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klageschrift von Frau Christine Müller zugestellt?

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, haben jahrelange Erfahrung auf Gebiet des Urheberrechtes. Wir kennen auch die Gegenseite sehr genau. Zu einer kostenlosen Ersteinschätzung stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30 oder per Mail (info@wd-recht.de) zur Verfügung. Senden Sie uns gerne die Unterlagen per Mail zu und hinterlassen Ihre Rufnummer. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Welche Ansprüche lässt Frau Christine Müller geltend machen?

Frau Christine Müller verlangt die Beseitigung der behaupteten Verletzung. Zur Ausräumung einer sogenannten Wiederholungsgefahr fordern die Rechtsanwälte der Kanzlei Sievers & Kollegen die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.   Es wird zudem verlangt, unter Vorlage entsprechender Belege detailliert und schriftlich Auskunft insbesondere über den Umfang der Verwendung sowie die Herkunft des vermeintlich widerrechtlich verwendeten Bildmaterials zu erteilen. Die Bezifferung eines Schadensersatzes sowie der für die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltsgebühren kündigen die Rechtsanwälte der Kanzlei Sievers & Kollegen an.

Wie sollte sich der Abgemahnte verhalten?

Bestenfalls sollte schon nach Erhalt der berechtigungsanfrage ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden, um die Vorwürfe zu prüfen und ggf. eine anwaltliche Abmahnung durch Frau Christine Müller –und die damit einhergehenden Kosten- von vornherein zu vermeiden. Sofern es bereits zu einer Abmahnung gekommen ist, sollte diese und die darin gesetzten Fristen unbedingt ernst genommen werden. Der vorschnelle selbständige Kontakt zu den Rechtsanwälten der Gegenseite ist grundsätzlich zu vermeiden. Auch die geltend gemachten Ansprüche sollten nicht leichtfertig und ohne vorherige juristische Prüfung erfüllt werden. Dies gilt vor allem für die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Das der Abmahnung beiliegende, von der Gegenseite vorformulierte, Exemplar sollte nicht ohne rechtliche Beratung unterzeichnet werden. Denn eine leichtfertige Abgabe der Erklärung kann angesichts der erheblichen Bindungswirkung negative finanzielle Konsequenzen haben. Die Erklärung beinhaltet Pflichten, die sich nicht unmittelbar dem Wortlaut entnehmen lassen. Im Falle eines Verstoßes ist eine feste Vertragsstrafe von 5.100 € an Frau Müller zu zahlen. Aus diesem Grund ist eine vorherige anwaltliche Beratung unerlässlich. Die Abmahnung sollte bestenfalls einem im Urheberrecht erfahrenen Rechtsanwalt zur Prüfung überlassen werden. Sollte sich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als sinnvoll herausstellen, ist ein Spezialist auf dem Gebiet des Urheberrechtes aufgrund seiner Erfahrung in der Lage, eine für den Abgemahnten günstigere –modifizierte- Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu verfassen.

Abmahnung erhalten?

Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

    erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit,

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    unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail.

Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden. Zu einer kostenlosen Ersteinschätzung können Sie sich per Mail ( info@wd-recht.de ) oder telefonisch unter 0251 20 86 80 30 mit uns in Verbindung setzen. Übersenden Sie uns hierzu gerne die Abmahnung per Mail und hinterlassen Ihre Rufnummer. Wir melden uns dann möglichst zeitnah zurückAbmahnung der Frau Christine Müller durch Kanzlei Sievers & Kollegen erhalten?


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