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Abmahnung der Hegewerk Rechtsanwälte für Stephan Karg

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Seit einiger Zeit mahnen die Hegewek Rechtsanwälte im Auftrag des nach eigenen Angaben professionellen Fotografen Stephan Karg vermeintliche Urheberrechtsverletzungen aufgrund der Nutzung von Fotografien auf Internetseiten ab. Angegeben wird, dass die Nutzung widerrechtlich sei, weil keine Zustimmung des Fotografen zur Nutzung vorliege und dieser darüber hinaus nicht als Urheber der Fotografie benannt sei.

Von Stephan Karg geltend gemachte Ansprüche

Der Fotograf fordert vom Nutzer die Beseitigung und künftige Unterlassung der behaupteten Urheberrechtsverletzungen, die Zahlung von Schadensersatz im Wege der sog. Lizenzanalogie bzw. nach den MFM-Tarifen, die Auskunft über die bereits erfolgte und noch geplante Nutzung sowie die Zahlung von Dokumentations- und Rechtsanwaltskosten. Insgesamt belaufen sich die Geldforderungen im vorliegenden Fall bei annähernd 2.000,00 €.

Wie ist auf ein solches Abmahnschreiben zu reagieren?

Zunächst sind die gesetzten Fristen in jedem Fall einzuhalten, um z.B. ein gerichtliches Eilverfahren zu vermeiden.

Alle Ansprüche sind zu prüfen. Dies gilt insbesondere für die Rechteinhaberschaft des Hr. Karg, die angebliche Widerrechtlichkeit der Nutzung sowie die Höhe der geltend gemachten Geldforderungen. Die angebotene Unterlassungserklärung sollte auf keinen Fall abgegeben werden. Die Unterlassungserklärung enthält eine Vertragsstrafe in Höhe von 6.000,00 € bei Verstoß und wird auch nicht ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht abgegeben.

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