Abmahnung der Image Professionals GmbH durch Kanzlei Frommer Legal erhalten?

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Die Image Professionals GmbH ist uns bereits seit einiger Zeit bekannt. Diese lässt urheberrechtliche Abmahnungen durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Frommer Legal aussprechen. Auch kürzlich lag uns wieder einmal eine solche Abmahnung zur Vertretung des Abgemahnten vor. Die Kanzlei Frommer Legal führt darin aus, die Image Professionals GmbH sei eine international tätige Bildagentur, die ihr Repertoire weltweit vermarkte. Der Abgemahnte habe geschütztes Bildmaterial unerlaubt im Internet öffentlich zugänglich gemacht. Die Image Professionals GmbH sei in Bezug auf das streitgegenständliche Bild ausschließlich berechtigt in der Bundesrepublik Deutschland urheberrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Die Bildnutzung durch den Abgemahnten sei urheberrechtswidrig.

Vorab: 

Liegt Ihnen eine solche Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klageschrift der Image Professionals GmbH vor? Kontaktieren Sie uns in einem solchen Fall gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung. Bestenfalls senden Sie uns die Dokumente vorab per Mail zu und hinterlassen Ihre Rufnummer. Wir, die Anwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Sie erreichen uns unter Tel.: 0251 / 208680-30  |  Fax: 0251 / 208680-50  |  Email: info@wd-recht.de


Welche Ansprüche lässt die Image Professionals GmbH von Frommer Legal stellen?

Die Image Professionals GmbH lässt zunächst die Beseitigung des behaupteten Verstoßes, d.h. die vollständige Entfernung, verlangen. Zentrale Forderung ist dann die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Erfüllung eines vermeintlichen Unterlassungsanspruches. Verlangt wird zudem Schadensersatz, der nach der sogenannten Lizenzanalogie beziffert ist. Überdies lässt die Image Professionals GmbH die Erstattung entstandener Rechtsanwaltsgebühren gelten machen.


Verhaltenstipps!

Auch wenn im Internet Äußerungen kursieren, dass Abmahnungen generell unseriös seien, so trifft dies in der Regel tatsächlich nicht zu. Abmahnungen, insbesondere aus Urheberrecht, sind stets ernst zu nehmen. Keinesfalls sollten das Schreiben und die darin gesetzten Fristen unbeachtet bleiben. Dennoch ist auch unbedingt davon abzuraten, in einer ersten emotionalen Reaktion, selbständig den unmittelbaren Kontakt zu den gegnerischen Rechtsanwälten zu suchen. Vielmehr ist es sinnvoller, „Waffengleichheit“ herzustellen und selbst einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass ein unprofessioneller Umgang mit der Abmahnung und den gestellten Forderungen erhebliche negative finanzielle Folgen haben kann. Vor allen Dingen die sorglose Abgabe der der Abmahnung beiliegenden, vom Gegner vorformulierten, Unterlassungserklärung kann negative Konsequenzen haben. Denn dem Erklärenden ist oftmals nicht bewusst, dass er mit Abgabe einer solchen Erklärung eine lebenslange Bindung  und erhebliche Pflichten eingeht. Im Falle eines Verstoßes kann die Gegenseite die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen, welche je nach Art des Verstoßes mehrere tausend Euro betragen kann. Daher gilt es, sich vor Abgabe einer solch weitreichenden Erklärung umfassend beraten zu lassen. Ein Spezialist im Urheberrecht ist auch in der Lage, eine für den Abgemahnten günstigere –modifizierte- Erklärung zu verfassen.

Es ist daher ratsam, rechtzeitig nach Erhalt der Abmahnung juristische Hilfe einzuholen.  Wir, die Anwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, verfügen über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechtes und kennen auch die Gegenseite sehr genau. Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst positiv beizulegen.


Dr. Wallscheid & Drouven: Kostenlose Ersteinschätzung durch Rechtsanwälte | Fachanwälte

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