Abmahnung der Image Professionals GmbH durch Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal erhalten?

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Kürzlich erreichte uns zum wiederholten Male eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal für die  Image Professionals GmbH. Diese lässt eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung abmahnen. Der Abgemahnte soll eine Fotografie im Internet genutzt haben, ohne über eine Nutzungslizenz zu verfügen. Die Image Professionals GmbH sei eine international tätige Bildagentur und ausschließlich berechtigt, urheberrechtliche Ansprüche hinsichtlich der streitgegenständlichen Bilder geltend zu machen.

Vorab: Ist ihnen eine solche Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klageschrift der Image Professionals GmbH zugestellt worden? Dann scheuen Sie sich nicht, uns diese für eine kostenfreie und für Sie unverbindliche Ersteinschätzung zuzusenden und Ihre Rufnummer zu hinterlassen. Wir, die Anwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, melden uns zeitnah bei Ihnen zurück. 

Sie erreichen uns unter Tel.: 0251 / 208680-30  |  Fax: 0251 / 208680-50  |  eMail: info@wd-recht.de

Was verlangt die Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal für die Image Professionals GmbH?

Die Image Professionals GmbH lässt gem. §§ 97, 97a, 101 UrhG, 242 BGB Unterlassungs-, Auskunfts-, Aufwendungsersatz- und Schadensersatzansprüche geltend machen.

Die Image Professionals GmbH verlangt die Beseitigung der behaupteten Verletzung. Zudem fordert sie zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Eine von der Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal vorformulierte Erklärung ist der Abmahnung beigefügt. Zudem kündigt die Image Professionals GmbH die Forderung von Rechtsanwaltskosten und die Bezifferung einer Schadensersatzforderung nach erteilter Auskunft an.

Fristen beachten!

Nehmen Sie die Abmahnung und die darin gesetzten Fristen unbedingt ernst. Ein Ignorieren kann unschöne gerichtliche Konsequenzen haben. Denn im Falle eines reaktionslosen Fristablaufes droht eine gerichtliche Inanspruchnahme durch die Image Professionals GmbH. Einem gerichtlichen Verfahren haftet jedoch ein nicht unerhebliches Kostenrisiko an. Daher gilt es, ein solches Verfahren durch eine überlegte und rechtzeitige Reaktion zu vermeiden. Dies bedeutet jedoch nicht, die Forderungen der Gegenseite voreilig zu erfüllen. Insbesondere ist es nicht zu empfehlen, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne vorherige juristische Beratung leichtfertig zu unterzeichnen. Denn die mit der Abgabe einer solchen Erklärung einhergehenden Pflichten sind dem Abgemahnten oftmals nicht hinreichend bewusst und ergeben sich auch nicht stets aus dem Wortlaut. Die Bindungswirkung einer solchen Erklärung ist enorm  und eine vorschnelle Abgabe kann ungeahnte negative finanzielle Folgen haben. Daher ist es unbedingt empfehlenswert rechtzeitig einen auf dem Gebiet des Urheberrechtes erfahrenen Rechtsanwalt –bestenfalls einen Fachanwalt für Urheberrecht- hinzuziehen. Dieser kann die Abmahnung prüfen und sodann insbesondere –falls notwendig- eine für den Abgemahnten günstigere –modifizierte – Unterlassungserklärung erstellen.

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