Abmahnung der iOcean UG - Versand nicht verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel

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Uns wird eine auf den 09.05.2022 datierte wettbewerbsrechtliche Abmahnung der iOcean UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäfsführer Andreas Robert Heinz, zur Prüfung vorgelegt. Anwaltlich vertreten wird die iOcean UG dabei von einem Berliner Rechtsanwalt.

In der Abmahnung wird zur Darlegung der Abmahnberechtigung angegegeben, die iOcean UG sei seit vielen Jahren im Onlinehandel aktiv und bezeichne sich als sog. Multichannel-Seller. Über ihre angegebene Internetdomain biete sie ein umfangreiches Sortiment von Produkten des Tierbedarfs an, so z.B. auch Flohhalsbänder.

Auch der Adressat der Abmahnung biete solche Floh- und Zeckenhalsbänder für Tiere über den Marktplatz eBay an. Bei diesen Produkten handele es sich um zugelassene frei verkäufliche Tierarzneimittel. Nach Art. 104 Abs. 1, 5, 6 der VO EU 2019/6 sei der Versand dieser Artikel im Fernabsatz in der Bundesrepublik Deutschland nur dafür ausdrücklich berechtigten Händlern erlaubt. Diese Tierarzneimittelhänder seien allesamt in dem dafür gebildeten Versandhandelsregister erfasst und wiesen ihr jeweilige Berechtigung durch Abbildung des ihnen von den zuästndigen Behörden zur Verfügung gestellten EU-Sicherheitslogos nach.

In diesem Versandhandelsregister sei der Adressat der Abmahnung der iOcean UG nicht registriert und verfüge auch nicht über das amtliche EU-Sicherheitslogo. Damit sei dem Adressat der Verkauf von frei verkäuflichen Tierarzneimitteln in der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet.

Die fehlende Registrierung im Versandhandelsregister und die fehlende Darstellung des EU-Sicherheitslogos seien mithin, so der Anwalt der iOcean UG, gravierende Wettbewerbsverstöße.

Namens und kraft Vollmacht der iOCean UG wird zunächst dazu aufgefordert, den Verkauf in der inkriminierten Form zu unterlassen.

Abmahnung iOcean UG - Was wird gefordert ?

Mit der Abmahnung fordert die iOcean UG das Abstellen des abgemahnten Verstoßes sowie Erstattung von aufgewendeten Anwaltskosten in Höhe von 453,86 Euro. Dieser Wert wird unter Ansatz eines Streitwerts von 4.000,- Euro beziffert.

Mit Annahme dieses Angebotes durch Einstellung des Verkaufs und fristgerechter Zahlung sei die Angelegenheit dann abgeschlossen und erledigt.

Dies ist schon deshalb bemerkenswert, da die iOcean UG neben der Beseitigung/Einstellung des gerügten Verstoßes auf die zusätzliche Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verzichtet. Letztere - und nicht das bloße Abstellen des Verstoßes - ist aber nach höchstrichterliche Rechtsprechung eigentlich nur geeignet, die Wiederholungsgefahr auszuräumen.

Sie haben eine Abmahnung von der iOcean UG erhalten ?

Wir raten unbedingt:

Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie die Ihnen mit der Abmahnung gesetzten Fristen.
   
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