Abmahnung der Kanzlei BSB für Rauch-Wendlinger "Karl Valentin"-Zeichnung

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Die Kanzlei BSB (Beck - Beck - Bühling - Schütte) verschickt Abmahnungen für Frau Alice Rauch-Wendlinger. Konkret geht es in der Abmahnung um eine Karl Valentin-Zeichnung.

Die Kanzlei B-S-B- (die Abmahnung ist von Rechtsanwalt Volker Beck unterzeichnet) trägt vor, dass die Grafik von Karl Valentin von Franziska Bilek angefertigt worden sei. Diese sei 1991 verstorben. Die Mandantin der Kanzlei habe ihren gesamten Nachlass dem Germanischen Nationalmuseum vermacht. Dieses wiederum habe die Mandantin der Kanzlei mit der Durchsetzung der Urheberrechte beauftragt.

Die Kanzlei fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Auskunftserteilung, die Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr sowie die Erstattung der Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 10.000 Euro.

Wir können zunächst nur davor warnen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung vorschnell zu unterzeichnen. Diese stellt ein Schuldeingeständnis dar. Zudem verpflichtet man sich sehr unbestimmt zu einer Zahlung eines angemessenen Lizenzschadenersatzes. Die Höhe des konkret zu zahlenden Lizenzschadenersatzes steht aber letztlich im Belieben der abmahnenden Kanzlei. Hier kommt dann das böse Erwachen erst nach Abgabe der Unterlassungserklärung.

Gleichwohl sollte man - soweit ein Urheberrechtsverstoß überhaupt vorliegt - eine Unterlassungserklärung abgeben, damit die Unterlassungsansprüche nicht gerichtlich geltend gemacht werden. Dies ist nämlich meist mit Prozesskosten von mehreren tausend Euro verbunden. Die Lösung hierfür ist die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung. Die Unterlassungserklärung wird dabei so abgeändert, dass sie kein Schuldeingeständnis darstellt und sonst auch nur die Punkte enthält, die zwingend in eine Unterlassungserklärung hinein gehören.

Wir sind eine auf das Urheberrecht spezialisierte Anwaltskanzlei, die bundesweit Abgemahnte vertritt. Wir übernehmen die Verteidigung gegen Abmahnungen zu fairen und transparenten Festpreisen. Gerne können Sie uns auch telefonisch unter 0221-789 529 80 erreichen. Wir bieten Ihnen dann eine erste kostenlose Ersteinschätzung.


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