Abmahnung der Kanzlei Bülte Quick Bergmann wegen irreführender Angaben zum Widerrufsrecht

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Die Kanzlei Bülte Quick Bergmann verschickt wieder Schreiben an Online-Händler, welche ihre Produkte auf der Plattform eBay vertreiben. Diese halten nach Ansicht der Kanzlei Bülte Quick Bergmann die hierfür einschlägigen gesetzlichen Vorgaben nicht ein. In dem vorliegenden Fall geht es insbesondere um irreführende Angaben über die Frist zur Ausübung eines Widerrufsrechts bei den Informationen in einem Angebot auf der Plattform eBay.

Die Kanzlei Bülte Quick Bergmann sieht in diesen Angaben Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, die Schadensersatzforderungen anderer Mitbewerber begründen würden.

Durch die Schreiben wird in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, ein Musterformular ist regelmäßig beigefügt. Daneben können auch Auskunftsansprüche und Schadensersatzforderungen enthalten sein. Des Weiteren wird von den Betroffenen Ersatz der entstandenen Anwaltskosten verlangt. Dieser richtet sich nach dem durch die Kanzlei Bülte Quick Bergmann im Schreiben hoch bezifferten Gegenstandswert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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