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Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian wegen Urheberrechtsverletzung an Botanicula

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Nicht nur aktuelle Block-Buster und Top-Hits werden immer wieder wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung abgemahnt. Auch die Computerspiel-Hersteller versuchen die unerlaubte Verbreitung ihrer Werke zu unterbinden. In dem vorliegenden Fall geht das Unternehmen Daedalic Entertainment GmbH unter Zurhilfenahme der Kanzlei Daniel Sebastian gegen diejenigen vor, denen vorgeworfen wird, das Spiel Botanicula im Internet zum Download angeboten zu haben. Nach dem Erhalt solch einer Abmahnung entsteht oft große Unsicherheit.

Grundlegend sei hierzu angemerkt: Mit der Abmahnung hat der Empfänger die Möglichkeit, die Angelegenheit außergerichtlich zu beenden. Gerade in Fällen, in denen fehlendes Wissen und mangelndes Rechtswissen zu Rechtsüberschreitungen führt, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass zuallererst eine Abmahnung ausgesprochen werden sollte. Der Abgemahnte befindet sich mit dem Schreiben im zivilrechtlichen Rahmen - zu unterscheiden vom Strafrecht - und muss in der Regel keine weiteren Ermittlungen gegen ihn oder eine Strafe befürchten.

In der Daniel Sebastian Abmahnung wegen des Spiels Botanicula geht es also darum, sich nach der Rechtsverletzung zu einigen. Für diese Einigung gibt es gesetzliche Eckdaten, die eingehalten werden müssen. So hat der Rechtsverletzer an dem Spiel Botanicula die Pflicht, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Hierin muss er sich verpflichten, keine weiteren Rechtsverletzungen an dem Spiel Botanicula mehr zu begehen. Sollte er sich nicht daran halten, muss er eine angemessene Vertragsstrafe zahlen. Neben der Forderung nach einer Unterlassungserklärung wird in der Daniel Sebastian Abmahnung auch die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages gefordert.

Vorschnell und ungeprüft sollte auf die Abmahnung nicht reagiert werden. Einzelfallabhängig muss geklärt werden, ob die Forderung verringert oder zurückgewiesen werden kann. Pauschal lässt sich dieses leider nicht beantworten.

Der Daniel Sebastian Abmahnung wegen des Spieles Botanicula sind regelmäßig bereits Unterlassungserklärungen beigefügt. Diese müssen jedoch nicht verwendet werden. Es ist jedem Abgemahnten selbst überlassen, eine veränderte Erklärung zu erstellen bzw. erstellen zu lassen. Gerne beraten wir Sie hierzu im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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