Fidget Cube Design – Abmahnung der Kanzlei DLA Piper im Auftrag der Zuru Inc.

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Wir haben kürzlich Kenntnis von einer aktuellen Abmahnung der Kanzlei DLA Piper im Auftrag der Zuru Inc. aus Hong Kongerlangt, in welcher Verletzungen diverser Schutzrechte an dem sogenannten Fidget Cube Design gerügt werden.

Bei dem Fidget Cube Design handelt es sich um einen Spielzeugwürfel mit diversen Funktionen, der in 2016 von den US-amerikanischen Staatsbürgern Matthew und Mark McLachlan erfunden wurde. Die beiden Erfinder übertrugen ausweislich des uns vorliegenden Abmahnschreibens daraufhin ihre Rechte an das neu gegründete Unternehmen Antsy Labs LLC mit Sitz in Colorado, U.S.A. Diesem Unternehmen stünden an dem Fidget Cube Design diverse internationale Schutzrechte u. a. nach Gemeinschaftsgeschmackmusterverordnung der Europäischen Union zu. Im April 2017 habe die Antsy Labs LLC ihre Rechte wiederum an die hier abmahnende Zuru Inc. aus Kowloon (Hong Kong) übertragen. Diese Übertragung umfasste auch die Rechte zur Geltendmachung von Schutzrechtsverletzungen an dem Fidget Cube Design. 

In der Abmahnung heißt es nun, das die Zuru Inc. zur Kenntnis gelangt sei, dass der Adressat der Abmahnung über den Onlineshop von Amazon ein nachgeahmtes Produkte zum Kauf anbiete und dieses mit einer ähnlich lautenden Bezeichnung wie „Fidget Cube Design“ bewerbe. Bei den angebotenen Produkten handele es sich um sklavische Imitate, da sämtliche schutzbegründende Gestaltungsmerkmale nahezu unverändert übernommen würden. Aufgrund des vermeintlichen Verstoßes durch das Anbieten des Produktes gegen die Vorschriften der § 42 I i. V. m. §§ 38 I, 66, 71 I DesignG sowie Art. 19 II GGV und § 97 I UrhG wird die Abmahnung ausgesprochen und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Des Weiteren werden Ansprüche auf Beseitigung, Vernichtung, Auskunft und Schadensersatz dem Grunde nach geltend gemacht. Den geforderte Kostenerstattungsanspruch für Rechtsanwaltskosten beziffert die Kanzlei DLA Piper mit 2.348,94 €.

Wird Ihnen ebenfalls das Anbieten von vermeintlichen Fälschungen vorgeworfen?

Wir sind als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz auf den Vorwurf von Schutzrechtsverletzungen höchst spezialisiert. Kanzleiinhaber, Herr Rechtsanwalt Jan B. Heidicker ist zudem auch Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Als Experten auf diesen Rechtsgebieten stehen wir daher Ihnen gerne im Falle des Erhalts einer derartigen Abmahnung zur Verfügung. Wir werden die Abmahnung exakt prüfen und dann je nach Überprüfungsergebnis ggf. eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung für Sie abfassen und abgeben oder die Abmahnung zurückweisen. Keinesfalls sollte jedoch die vorformulierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. 

Auskunftsanspruch:

Der geltend gemachte Auskunftsanspruch dient im Regelfall zur Bezifferung des konkreten Schadensersatzanspruches. Der Schadensersatzanspruch richtet sich nämlich u. a. nach der Anzahl der erfolgten Verkäufe sowie dem erzielten Gewinn. Daher sollte auch die Auskunft erst nach Rücksprache und Prüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt erteilt werden.

Strafbarkeit von gewerblichen Schutzrechtsverletzungen:

Erfolgen die Schutzrechtsverletzungen gewerblich, kommt grundsätzlich auch eine Strafbarkeit derselben in Betracht. Auch diesen Aspekt berücksichtigen und prüfen wir als Fachanwälte auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes stets bei unserer Tätigkeit und Beratung. Zu diesem Thema können Sie auch unser Ratgebervideo anschauen, hier innerhalb dieses Artikels.

Abmahnung erhalten?

Dann ignorieren Sie diese bitte nicht. Es drohen ansonsten gerichtliche Schritte. Reagieren Sie jedoch auch nicht auf eigene Faust – hier drohen teure Fehler. Stattdessen nehmen Sie lieber direkt fachanwaltliche Beratung in Anspruch. Wir helfen Ihnen kompetent, unkompliziert und rechtssicher weiter.

Nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice auf anwalt.de oder rufen Sie direkt in der Kanzlei an. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung. Weitere Informationen auch in unserem Abmahnblog (www.abmahnblog-heidicker.de) oder auf unserer Homepage.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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