Abmahnung der Kanzlei Dr. Steinführer für Paola Dietze "Paolas Schnäppchenparadies"

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Die Kanzlei Dr. Steinführer, Radowsky & Nowack verschickt aktuell Abmahnungen im Auftrag der Firma „Paolas Schnäppchenparadies", Inhaberin: Paola Dietze.

In der uns vorliegenden Abmahnung wird eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung moniert, insbesondere soll eine falsche Paragraphenkette genannt sowie die Rücksendekosten fehlerhaft auf den Verbraucher umgelegt werden.

Die Kanzlei Dr. Steinführer fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Betrages in Höhe von 755,80 Euro. Wir können nur davor warnen, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung vorschnell zu unterzeichnen. Diese dürfte ein Schuldeingeständnis darstellen. Ferner dürfte diese zu weit gefasst sein. Vielmehr sollten Sie sich eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung formulieren lassen. Dabei wird die Unterlassungserklärung so abgewandelt, dass sie gerade kein Schuldeingeständnis darstellt, damit aber auch eine einstweilige Verfügung abgewendet werden kann. Eine einstweilige Verfügung kann beantragt werden, wenn man eine falsche oder gar keine Unterlassungserklärung abgibt. Einstweilige Verfügungen sind mit ganz erheblichen Prozesskosten verbunden.

Lassen Sie sich in jedem Fall von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten und vertreten. Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler vertreten bundeweit tausende Betroffene von Abmahnungen. Gerne können Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung telefonisch erreichen. Die Vertretung in Abmahnangelegenheiten übernehmen wir zudem zu fairen Festpreisen, die Sie bereits vor einer Mandatierung mitgeteilt kriegen, bzw. auf unserer Internetseite unter der Rubrik „Kosten" einsehen können.


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