Abmahnung der Kanzlei Fleuchhaus & Gallo für Herbert Richter Metallwaren-Apparatebau GmbH & Co. KG

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Kanzlei Fleuchhaus & Gallo mahnt wegen Verletzung von Patent-, Marken- und Designrecht für Herbert Richter Metallwaren-Apparatebau GmbH & Co. KG ab

Die Herbert Richter Metallwaren-Apparatebau GmbH & Co. KG aus Pforzheim-Büchenbronn wird erneut tätig und mahnt Konkurrenten mit Hilfe der Rechtsanwälte Fleuchhaus & Gallo ab.

Was ist passiert?

Die Herbert Richter Metallwaren-Apparatebau GmbH & Co. KG vertreibt online Halterungen aller Art für elektronische Geräte wie Handyhalterungen für das Fahrrad oder den Pkw. Die Firma hält diverse Geschmacksmuster und Patente für entsprechende Halterungen. 

In der Eigenschaft als Patent- bzw. Geschmacksmusterinhaberin geht sie derzeit gegen Mitbewerber wegen des Vorwurfs des Patent-, Marken- und Designverstoßes vor. Im Einzelnen geht es vorliegend um eine Auto-Halterung für ein elektronisches Gerät, wie ein Tablet oder Smartphone.

Nach erfolgten Testkäufen wird den Konkurrenten nun vorgeworfen ein „billiges chinesisches Plagiat“ des von ihr eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters 001291462-0002, 0012626790002, 0012626790003, der EU-Marke „4 Quick Fix“ und des Patents EP 1 688 659 zu vertreiben. 

Die Kanzlei Fleuchhaus & Gallo fordert Auskunft, die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Erstattung der angefallenen Anwaltsgebühren.

Dabei sieht die vorformulierte Unterlassungserklärung für jeden weiteren Verstoß eine Vertragsstrafe i. H. v. 5.100,00 Euro vor.

Doch damit nicht genug. Den geltend gemachten Anwaltsgebühren wird ein Streitwert in Höhe von satten 300.000,- Euro zu Grunde gelegt, was bei einem Gebührensatz von 1,5 zu Rechtsanwaltsgebühren i. H. v. 4.473,81 Euro (zzgl. der Testkaufkosten) führt. 

Zudem wird der Zahlungsdruck dadurch erhöht, dass weitere gerichtlichen Schritten angekündigt werden. 

Dabei sieht sich der Betroffene gleich zwei drohenden Verfahren ausgesetzt, nämlich einem einstweiligen Verfügungsverfahren bzgl. des wettbewerbsrechtlichen Verstoßes und einem Hauptsacheverfahrens („Verletzungsklage“) in Bezug auf die behauptete Patentverletzung. 

Wie ist zu reagieren, wenn auch Sie betroffen sind?

Sie sollten noch binnen der Frist anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. 

Das ungeprüfte Unterschreiben der beigefügten Unterlassungserklärung, die ein abstraktes Schuldanerkenntnis darstellt, kann existenzielle Folgen haben, da die Unterlassungserklärung oftmals viel zu weit gefasst ist und man schnell Gefahr läuft immense Vertragsstrafen für unbedachte spätere Handlungen zahlen zu müssen. Auch muss geprüft werden, welche Verpflichtungen – bspw. das Löschen noch auffindbarer Angebote – tatsächlich bestehen.

Ignorieren Sie die Abmahnung allerdings ebenso wenig, da dann gerichtliche Schritte drohen können, welche zu weiteren, ganz erheblichen Kosten führen werden. Dies folgt vorliegend insbesondere aus der Tatsache, dass die Abmahnung durch den Patentanwalt Gallo erfolgt und sich dieser für die gerichtliche Vertretung eines weiteren Rechtsanwaltes aller Voraussicht nach bedienen wird. Auch ist der vorliegende Streitwert ganz erheblich.

Anwaltlicher Rat ist hier unerlässlich, um zu prüfen, ob eine Verstoß tatsächlich vorliegt und wie weiter zu handeln ist, um etwaige Kosten und Einschränkungen Ihres Onlinevertriebs so gering wie möglich zu halten. Auch die geltend gemachten Anwaltsgebühren sollten einer weiteren Überprüfung unterzogen werden, da die Kosten insbesondere der Streitwert oft zu hoch angesetzt werden. Hier kann bares Geld gespart werden.

Handeln Sie schnell und lassen Sie die Abmahnung durch uns anwaltlich überprüfen. 

Wir helfen Ihnen!

Wir sind insbesondere auf dem Gebiet des Wettbewerbs-, Marken- und Patentrechts tätig und konnten schon viele Onlinehändler erfolgreich gegen derartige Abmachungen vertreten.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung in einem telefonischen Erstgespräch vor. 

Als persönlicher Ansprechpartner stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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