Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal erhalten? Wegen „Wonder Woman 1984“?

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Worum geht es in diesem Rechtstipp?

Derzeit mahnt die Kanzlei Frommer Legal Internetnutzer wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen ab. Es wird vorgeworfen, dass die Abgemahnten einen angeblichen Download des Filmes „Wonder Woman 1984“ vorgenommen haben sollen.

Was verlangt die Kanzlei von dem Abgemahnten?

Die Kanzlei Frommer Legal übersenden ein Abmahnschreiben in dem gegenüber den Abgemahnten der Vorwurf erhoben wird, den Film „Wonder Woman 1984“ heruntergeladen zu haben oder zum Download bereitgestellt zu haben. Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert, innerhalb einer knappen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Darüber hinaus wird der Abgemahnte dazu aufgefordert, einen (Lizenz)Schadensersatz zu zahlen. Zudem werden die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Insgesamt verlangt die Kanzlei daher für die angeblich begangene Urheberrechtsverletzung wegen dem Film „Wonder Woman 1984“ die Zahlung in Höhe von 935.80 €.

Sollte der Abgemahnte nicht reagieren, droht Frommer legal gerichtliche Schritte an. Dies kann zu höheren Kosten führen.

Wie sollte ich als Abgemahnter reagieren?

Zunächst sollte man Ruhe bewahren und nicht die Nerven verlieren. Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf. Des Weiteren ist es wichtig, die Frist einzuhalten und die Unterlassungserklärung nicht vor einer anwaltlichen Prüfung zu unterzeichnen. Genauso ist es auch wichtig, die geforderte Summe unter keinen Umständen zu zahlen. Sollten Sie als Täter ausscheiden, prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Eine modifizierte Unterlassungserklärung sollte man auch abgeben, wenn man für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich ist.

Soforthilfe-Tipps bei Erhalt einer Abmahnung

  • Ruhe bewahren
  • Keinen Kontakt zu den Abmahnern aufnehmen
  • Die beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen
  • Keine vorschnellen Zahlungen
  • Frist nicht verpassen und sich einen spezialisierten Anwalt suchen!

Haben Sie auch eine Abmahnung wegen angeblichen Downloads oder Verbreitung des Filmes „Wonder Woman 1984“ erhalten?

Wir helfen Ihnen gerne. Als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz sowie Urheber- und Medienrecht ist Dr. Newerla seit vielen Jahren als Experte im Bereich der Abwehr von Abmahnungen etabliert. Wir wissen genau, was die richtige Vorgehensweise ist, um für Sie das wirtschaftlich sinnvollste Ergebnis zu erzielen. Kontaktieren Sie uns gerne und übersenden Sie uns das Abmahnschreiben unverbindlich per Mail (info@drnewerla.de), Fax (0471/483 99 88 – 9) oder über die Anwalt.de Nachrichtenfunktion. Gerne können Sie uns auch telefonisch für ein kostenloses Erstgespräch (0471/483 99 88 0) kontaktieren, damit wir Ihren ganz konkreten Fall besprechen können.


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