Abmahnung der Kanzlei Georg S. Mayer GmbH aus Wien für "4 Directions Home" von "Tibration"

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Die Kanzlei Georg S. Mayer GmbH aus Wien verschickt aktuell Abmahnungen für die Firma Trak Music. Konkret geht es um den Titel „4 Directions Home" von „Tibration".

Die Kanzlei fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 450 Euro.

Das Besondere an der Abmahnung ist, dass es sich um eine Kanzlei aus Österreich handelt, die angebliche Filesharer in Deutschland abmahnt. Nehmen Sie die Abmahnung in jedem Fall ernst. Grundsätzlich kann auch eine Wiener Kanzlei Urheberrechtsverletzungen in Deutschland abmahnen. Sie sollten aber keinesfalls die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung vorschnell unterzeichnen. Diese stellt nämlich ein Schuldeingeständnis dar. Vielmehr sollte man eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung formulieren. Eine solche stellt kein Schuldeingeständnis dar, verhindert aber, dass etwaige Unterlassungsansprüche mit gerichtlicher Hilfe durchgesetzt werden. Dies ist nämlich regelmäßig mit erheblichen Mehrkosten verbunden.

Wir halten die geforderten Kosten für überhöht. Die Erfahrung zeigt, dass man mit einer guten Verteidigung die Kosten entweder erheblich reduzieren oder sogar vollständig abwehren kann.

Der Titel befindet sich auf verschiedenen Samplern, sodass Folgeabmahnungen durch die unterschiedlichsten Kanzleien drohen. So kann ein Download schnell zu einem Fass ohne Boden werden. Folgeabmahnungen können jedoch im Vorfeld verhindert werden, indem man sog. vorbeugende Unterlassungserklärungen abgibt. Dabei werden die jeweiligen Rechteinhaber angeschrieben, bevor einem diese weitere Abmahnungen zusenden können. Dies hat im Idealfall zur Folge, dass es bei einer einzelnen Abmahnung bleibt.

Sollten Sie bereits mehrere Abmahnungen erhalten haben, bzw. mehrere Abmahnungen befürchten, bieten wir zudem sog. Flatrates an, die die Verteidigung gegen sämtliche Abmahnungen umfassen kann, die Sie in den nächsten Jahren erhalten werden. Sie können uns gerne hierauf ansprechen.

Unser Festpreis zur Verteidigung gegen eine Filesharing-Abmahnung, mit der ein Betrag von 450 Euro verlangt wird, beträgt 129 Euro inkl. 19 % Umsatzsteuer.

Wir vertreten bundesweit eine große Vielzahl von Betroffenen einer Filesharing-Abmahnung. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch unter 0221-789 529 80 erreichen.


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