Abmahnung der Kanzlei Hogan Lovells im Namen der LEGO Juris A/S

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Sie haben eine Abmahnung der Kanzlei Hogan Lovells im Namen der LEGO Juris A/S erhalten, mit welcher eine Marken- und auch Urheberrechtsverletzung behauptet wird.


Vorab: Zunächst bewahren Sie Ruhe. Für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung können Sie uns diese Abmahnung gerne zukommen lassen. Sie erreichen uns per E-Mail an service@kanzlei-ruhoff.de oder telefonisch unter 0251 397 760.


Der Vorwurf

Die LEGO Juris A/S aus Dänemark ist die Inhaberin der meisten Marken- und Urheberrechte der LEGO Gruppe.

Ihnen wird vorgeworfen, Produkte (Spielzeugsets, Spielzeughäuser oder Figuren), die diese Marken- und Urheberrechte verletzen in Onlineshops und auf Amazon zum Kauf angeboten zu haben.

Bei diesen Produkten soll es sich um Nachbildungen der LEGO Minifigur handeln. Nach Angaben, die sich aus dem Abmahnschreiben ergeben, ist die LEGO Minifigur  im Jahr 1978 von Herrn Jens Nygard Knudsen, einem Mitarbeiter von LEGO, geschaffen worden. Sie ist durch eine Unionsmarke geschützt und genieße darüber hinaus auch urheberrechtlichen Schutz.


Geltend gemachte Ansprüche

Mit dem Abmahnschreiben werden die folgenden Ansprüche geltend gemacht:

  • Unterlassungsanspruch, d.h. zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert
  • Auskunftsanspruch hinsichtlich des Ausmaßes der vermeintlichen Rechtsverletzung
  • Kostenerstattung i.H.v. 2.289,72 EUR.


Was ist zu tun?

Wir raten Ihnen dringend davon ab, die vorformulierte und strafbewehrte Unterlassungserklärung, welcher der Abmahnung beiliegt, vor einer fachlichen Prüfung vorschnell zu unterzeichnen. Denn durch diese verpflichtet sich der Unterzeichnende künftige Verletzungen zu unterlassen. Bei einem erneuten Verstoß wird eine Vertragsstrafe fällig.

Allerdings raten wir Ihnen, die von der Gegenseite gesetzte Frist genau in den Blick zu nehmen. Denn auch wenn der Ihnen gemachte Vorwurf einer Marken- und Urheberrechtsverletzung in der Sache nicht zutreffend ist, sollten Sie die Forderungen der Gegenseite nicht einfach zu ignorieren. Reagieren Sie nicht innerhalb der gesetzten Frist, droht die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens.

Als Empfänger eines Abmahnschreibens ist es daher sinnvoll, sich zeitnah an einen fachkundigen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser prüft die geltend gemachten Forderungen und kann Sie hinsichtlich des weiteren Vorgehens umfänglich beraten.


Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung

Wir prüfen für Sie die Rechtmäßigkeit der erhaltenen Abmahnung. Dafür bieten wir Ihnen zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung an. Schicken Sie uns dafür die erhaltene Abmahnung sowie Ihre Kontaktdaten an service@kanzlei-ruhoff.de. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.



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