Abmahnung der Kanzlei Leineweber

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Uns liegt erneut eine Abmahnung der Kanzlei Leineweber aus Essen vor, die für Herrn G., dem Vortrag nach Fotograf, die Verletzung von Urheberrechten rügt. Wir haben bereits in der Vergangenheit über solche Abmahnschreiben berichtet, vgl. 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-von-kanzlei-leineweber-erhalten_131508.html

Gegenstand der Abmahnung ist die Fotografie des Signal Iduna Parks in Dortmund als „Wahrzeichen des Ruhrgebiets“. Dieses Lichtbild soll der Abgemahnte unberechtigt auf einer Unterseite seiner Webpage öffentlich zugänglich gemacht haben. 

Herr G. fordert über die Kanzlei Leineweber

  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Auskunft
  • (Lizenz-) Schadenersatz 
  • Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren

Die Unterlassungserklärung sollte nicht leichtfertig behandelt werden, insbesondere nicht vorschnell, ungeprüft und ggf. unbearbeitet abgegeben werden. Da diese Erklärung den Unterzeichnenden 30 Jahre lang unter Androhung von Vertragsstrafe bindet, sollte sie bereits per se ernst genommen werden. 

Hinzu kommt, dass eine unmodifizierte Erklärung ein Schuldanerkenntnis beinhaltet, was in späteren Streitigkeiten, sollte es hierzu kommen, nachteilhaft sein kann. Weiter kann nach dem BGH in vielen Fällen davon ausgegangen werden, dass ohne entsprechenden Ausschuss neben der Unterlassung auch die Beseitigung strafbewehrt versprochen wird. 

Dies alleine steigert die Gefahr von Vertragsstrafen, so wird bspw. die öffentliche Zugänglichmachung eines bereits gelöschten Verstoßes durch den Cache von Suchmaschinen grundsätzlich dem hier untätigen Verletzer als Wiederholungshandlung zugschrieben.

Kurz: Das Unterlassungsversprechen sollte nicht ohne Änderungen abgegeben werden.

Über die Zahlungsforderungen kann für den Fall, dass eine Verletzungshandlung vorliegt, verhandelt werden. Insbesondere auch die Berechnung nach der MFM-Tabelle ist auch nach neuerer Rechtsprechung des BGH angreifbar.

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Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren und in tausenden von Fällen in urheberrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht verfüge ich über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen. 

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Ich freue mich, Sie bundesweit zu beraten und zu vertreten.


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