Abmahnung der Kanzlei Lentze Stopper für DAZN Ltd. wegen unerlaubter Live Übertragung

  • 2 Minuten Lesezeit

Haben Sie eine Abmahnung der Münchener Kanzlei Lentze Stopper im Auftrag der Firma DAZN Ltd. erhalten, weil Sie das Live-Programm von DAZN ausgestrahlt haben sollen? Wie soll man sich in einer solchen Situation verhalten?

Unerlaubte Ausstrahlung eines geschützten TV-Programms

Bei den Abmahnungen geht es üblicherweise um den Vorwurf der unbefugten Ausstrahlung eines TV-Proframms. Vergleichbare Abmahnungen wurden auch schon im Namen der Firma SKY sowie der Digiturk Europe GmbH (Süper-Lig) ausgesprochen. 

Die abmahnenden Rechtsanwälte berufen sich hier auf Nutzungsrechte von DAZN an Live-Übertragungen u. a. von Spielen der Bundesliga und der UEFA Champions League.

Es wird der Vorwurf erhoben, es sei ein bestimmtes Fußballspiel ohne eine enstprechende Erlaubnis ausgestrahlt worden. Dies sei aufgrund einer Kontrolle in dem jeweiligen Betrieb der abgemahnten Firma festgestellt worden.

Was wird in der Abmahnung gefordert?

Die abmahnende Kanzlei  fordert daher die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Außerdem wird der Ersatz von Kosten für die Abmahnung gefordert. Nicht selten wird in solchen Abmahnung ein reduzierter Zahlungsbetrag angeboten, unter der Voraussetzung, dass ein entsprechendes Abonnement für die Zukunft abgeschlossen wird. 

Wie sollte man auf eine solche Abmahnung reagieren?

Wie bei den meisten urheberrechtlichen Abmahnungen gilt: Die Schreiben einfach zu ignorieren ist in der Regel die schlechteste Entscheidung. Es gilt zuallererst zu prüfen, ob  die Vorwürfe zu recht erhoben werden und inwieweit die Abmahnung berechtigt und wirksam ist. Vor allem die Abgabe einer Unterlassungserklärung sollte sorgfältig abgewogen werden. Auf keinen Fall sollte man eine Unterlassunsgerklärung abgeben, bevor man sicher ist, die mutmaßlichen Verstöße in ausrechender Weise beseitigt zu haben. Ansonsten drohen empfindliche Vertragsstrafen.


Sind Sie auch von einer Abmahnung oder einer Klage von DAZN betroffen? Sprechen Sie uns an! Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Medienrechts und des Urheberrechts. Kontaktieren Sie uns gerne, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder auch telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64).


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote LL.M.

Beiträge zum Thema