Abmahnung der Kanzlei Lentze Stopper wegen Weiterverkauf von Fußballtickets über eBay oder viagogo

  • 3 Minuten Lesezeit

Wurden Sie von der Kanzlei Lentze Stopper abgemahnt, weil Sie Tickets für ein Fußballspiel des RB Leipzig oder eines anderen Vereins im Internet zum Weiterverkauf angeboten haben sollen? Wie sollte man auf eine solche Abmahnung reagieren?

Fußballtickets auf viagogo, bei eBay oder bei Kleinanzeigen angeboten

Vielen Fußball-Fans dürfte dies bekannt vorkommen: Tickets für ein Fußballspiel sind schon längst besorgt und plötzlich erkrankt man oder es springt einer ab: man kann an dem Spiel nicht teilnehmen. Was liegt näher, als für das nicht benötigte Ticket im Internet einen neuen Abnehmer zu finden? 

Nicht selten erzielen Tickets für beliebte spiele sogar noch höhere Preise als beim ursprünglichen Kauf. Die Tickets im Internet anzubieten, kann aber teuer werden: Über die Kanzlei Lentze Stopper, aber auch über andere Kanzleien lassen verschiedene Fußballvereine Abmahnungen wegen solcher Ticket-Angebote aussprechen. Hierzu gehören etwa:

  • FC Bayern München AG
  • RasenBallsport Leipzig GmbH (RB Leipzig)
  • Deutscher Fußball Bund e. V.
  • 1. FC Nürnberg e. V.
  • 1. FC Köln GmbH & Co. KG aA
  • Sport-Club Freiburg e. V.
  • Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH
  • Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KG aA

Verweis auf die ATGB der abmahnenden Vereine

Konkret geht es in einer aktuellen uns zur Prüfung vorgelegten Abmahnung von Lentze Stopper um Karten für Spiele des RB Leipzig gegen verschiedene andere Vereine. Der Vorwurf lautet, dass die Karten zu einem höheren als dem Abgabepreis auf der "Schwarzmarktplattform eBay" angeboten worden sein sollen. In der uns vorliegenden Abmahnung wird dem Abgemahnten vorgeworfen, entgegen der Allgemeinen Ticket- Geschäftsbedingungen von RB Leipzig nachweislich Tickets über die Online-Verkaufsplattform „eBay“ angeboten und/oder veräußert zu haben.


Dem Abgemahnten wird folgendes zur Last gelegt: 

  • die ATGB seien nicht abgebildet worden.
  • Öffentliches Anbieten von Tickets auf der Plattform eBay
  • Das Ticket sei zu einem höheren als dem bezahlten Preis angeboten worden
  • die nicht autorisierte Nutzung des geschützten Logos des Vereins

Zweifel an der Wirksamkeit der jeweiligen ATGB 

Ob sich der Verein vorliegend jedoch gerade gegenüber privat handelnden Personen erfolgreich auf seine AGB berufen kann, erscheint aus mehreren Gründen mehr als zweifelhaft. Dass z. B. Privatpersonen der Weiterverkauf von Tickets grundsätzlich gestattet ist, unabhängig davon ob dies in den AGB verboten ist oder nicht, hat bereits der BGH (Urteil vom 11.09.2008, Az. I ZR 74/96) entschieden. Auch gewisse Preisaufschläge dürften von den Vereinen hinzunehmen sein. 

Die Zulässigkeit eines pauschalen Ausschlusses des Weiterverkaufs in Online-Auktionen ist somit mehr als fragwürdig. Gewerblich handelnde Weiterverkäufer dürften hier jedoch ein deutlich höheres Risiko haben.  Die Abgrenzung, ob ein Verkäufer auf eBay schon als gewerblicher Weiterverkäufer oder noch als Privatverkäufer anzusehen ist, müsste jeweils im Einzelfall entschieden werden. Die Rechtsprechung zu dieser Frage ist alles andere als einheitlich. 

Wie soll man am besten auf eine solche Abmahnung  reagieren?

Sofern auch Sie eine solche Abmahnung der Kanzlei Lentze Stopper erhalten haben, so raten wir davon ab, sich direkt mit der abmahnenden Kanzlei in Verbindung zu setzen. Vielmehr sollten Sie sich vorher beraten lassen, ob die gegen Sie erhobenen Forderungen zu Recht geltend gemacht werden, ob Sie also überhaupt eine Unterlassungserklärung abgeben, geschweige denn Zahlungen an den abmahnenden Veren leisten müssen. In vielen Fällen bestehen aus verschiedenen Gründen gute Aussichten, sich erfolgreich gegen die Abmahnung zu verteidigen.

Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit vielen Jahren zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Medien-, Wettbewerbs- und Veranstaltungsrechts. Haben auch Sie von der Kanzlei Lentze Stopper aus München eine Abmahnung wegen des Weiterverkaufs von Fußballkarten im Internet erhalten. Oder sind Sie von dieser Kanzlei verklagt worden? Kontaktieren Sie uns gerne, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder auch telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64).


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