Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment für die Volkswagen AG

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Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment für die Volkswagen AG vor. Wir haben über solche Abmahnungen bereits verschiedentlich berichtet, vgl. u. a.:

Was werfen Lubberger Lehment und die Volkswagen AG dem Abgemahnten vor?

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, durch den Verkauf von Nabenkappen unter Verletzung von Zeichen der Volkswagen AG die Rechte derselben verletzt zu haben. Vorliegend wird konkret eine Verletzung der Wort-Bildmarke „VW im Kreis“ (UM Nr. 11238748 und Nr. 703983) sowie der Wortmarken „Volkswagen“ (UM Nr. 703702) und „VW“ (UM Nr. 1354216) gerügt.

Der abgemahnte Unternehmer soll rechtsverletzend Nabenkappen, die mit den geschützten Zeichen versehen waren, zum Verkauf angeboten haben, obwohl es sich bei der Ware nicht um Produkte von Volkswagen, vielmehr um Produkte anderer Hersteller gehandelt haben soll. 

Was fordert die Volkswagen AG durch ihre Rechtsvertreter?

Die Volkswagen AG fordert

  • die Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • eine näher konkretisierte Auskunft und Rechnungslegung 
  • Anerkennung eines Schadenersatzes dem Grunde nach (die Höhe wird durch die aus Sicht der Volkswagen AG erst noch zu erteilende Auskunft mit bestimmt…)
  • Herausgabe der abgemahnten Ware zum Zwecke der Vernichtung
  • Übernahme der Rechtsanwaltsgebühren der Kanzlei Lubberger Lehment aus einem Gegenstandswert von 250.000,00 EUR.

Möglichkeiten, richtig auf Abmahnungen zu reagieren

  • Beachten Sie die gesetzten Fristen
  • Unterwerfen Sie sich angesichts der hohen Bindungswirkung und der finanziellen Belastungen nicht vorschnell
  • Nehmen Sie nicht selbst direkten Kontakt auf. Auf der anderen Seite sitzt ein Fachanwalt, der im Gegensatz zu den meisten Abgemahnten genau weiß, worauf es im Gespräch ankommt. Es bereits wiederholt geschehen, dass durch angebliches Verteidigungsvorbringen des Abgemahnten die nachfolgende Verteidigung erheblich erschwert worden ist. Es besteht keine Waffengleichheit bei einer direkten Kontaktaufnahme durch den Abgemahnten!
  • Suchen Sie Hilfe bei einem Fachanwalt, bestenfalls für gewerblichen Rechtsschutz. Nur ein versierter Kollege kann mit der erforderlichen Sicherheit einschätzen, ob eine Markenverletzung vorliegt, oder ob bspw. Erschöpfung eingewendet werden kann, fehlende markenmäßige Benutzung, erlaubtes Ersatzteilegeschäft o. Ä.

Kostenfreie telefonische Ersteinschätzung durch versierte Fachanwälte

Wir sind eine u. a. auf das Markenrecht ausgerichtete Kanzlei. Unsere Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz (Wer ist der richtige Fachanwalt für Ihre Abmahnung? – finden Sie die notwendigen Infos hier) beraten und vertreten Sie gerne in allen Bereichen des Markenrechts und werden Ihnen gerne fachkundig zur Seite stehen. Aufgrund unserer großen praktischen Erfahrungen können wir Ihnen zeitnah Ihre rechtlichen Möglichkeiten darlegen. Unsere telefonische Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung bieten wir dabei kostenlos an. Senden Sie uns Ihre Abmahnung gerne per E-Mail, Fax oder mit unserem Direkthilfe-Formular.

Wir melden uns umgehend bei Ihnen und freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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