Abmahnung der Kanzlei Lutz Schroeder für die Firma LoogBerry wegen "Bilderklaus"

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Die Kanzlei Lutz Schroeder verschickt aktuell Abmahnungen für die Firma LoogBerry Information Technologies GmbH.

Abgemahnt werden Verkäufer bei eBay, die angeblich Produktfotos deren Urheberin die Firma LoogBerry sein soll in ihren eBay-Angeboten verwendet haben sollen.

Die Kanzlei Lutz Schroeder hat bislang hauptsächlich im Bereich Filesharing abgemahnt, nun scheint sich das Geschäftsfeld auch auf sog. Bildabmahnungen zu erweitern. Die Kanzlei Lutz Schroeder fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 250,00 Euro. Der geforderte Betrag mag auf den ersten Blick verhältnismäßig gering erscheinen. Trotzdem ist Vorsicht geboten: Die geforderte Unterlassungserklärung ist nämlich viel zu weit gefasst. Unterzeichnet man diese ungeprüft, besteht ein großes Risiko für etwaige Vertragsstrafen, die zu einem späteren Zeitpunkt fällig werden können. Man sollte die geforderte Unterlassungserklärung daher keinesfalls so unterzeichnen wie sie gefasst ist. Man ist aber trotzdem -wenn die Abmahnung berechtigt ist- dazu verpflichtet, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Tut man dies nicht, können etwaige Unterlassungsansprüche nämlich mit gerichtlicher Hilfe durchgesetzt werden, was regelmäßig mit sehr hohen Kosten verbunden ist. Man sollte sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt eine sog. modifizierte, also abgeänderte Unterlassungserklärung formulieren lassen. Eine solche stellt kein Schuldeingeständnis dar, verringert das Risiko einer fällig werdenden Vertragsstrafe und verhindert, dass Unterlassungsansprüche gerichtlich durchgesetzt werden können.

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten bundesweit viele Betroffene von Abmahnungen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch unter 0221-789 529 80 erreichen. Wir übernehmen die Vertretung gegen Abmahnungen zu fairen Festpreisen.


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