Abmahnung der Kanzlei MBBS für MAIRDUMONT GmbH & Co. KG wegen Stadtplan-Ausschnitt erhalten? Was nun?

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Uns ist erneut eine Abmahnung der Kanzlei MBBS aus Hamburg  zur Prüfung vorgelegt worden. Darin macht die Kanzlei Ansprüche wegen der unbefugten Nutzung von Kartographie (Stadtplan- oder Kartenmaterial) im Internet geltend.  Hierbei tritt die Kanzlei für die Firma MAIRDUMONT GmbH & Co. KG auf. Bei der Firma handelt es sich nach den Angaben in der Abmahnung um die Herstellerin von Kartographie (Stadtplänen und Landkarten) die unter den Produktmarken "Falk" und "ADAC" herausgegeben werden.  

Abmahnung wegen der Benutzung von Kartenmaterial

Ähnliche Abmahnungen werden von MAIRDUMONT bzw. deren Anwälten schon seit Jahren versendet. Empfänger der Abmahnungen sind häufig Personen oder Firmen, die sich einen Stadtplanausschnitt irgendwoher kopiert und als Anfahrtsskizze auf ihrer Website hochgeladen haben. Dabei bleibt jedoch oft unbeachtet, dass auch Kartenmaterial urheberrechtlichen Schutz genießen kann. Die Nutzung auch nur von kleinen Ausschnitten bedarf in der Regel der Zustimmung des Rechtsinhabers. 

Stadtplan auf einem Foto

Ungewöhlich am vorliegenden Fall ist die Tatsache, dass es sich hier eben nicht um einen bloßen Stadtplanausschnitt handelte, dessen Nuzzung abgemahnt wurde. Abgemant wurde hier ein Stock-Foto, auf dem ein Spielzeugauto abgebildet war, welches auf einem Stadtplanausschnitt, stand. Der Ausschnitt war sogar teils nur verschwommen abgebildet.

Was wird in der Abmahnung gefordert?

Die abmahnende Kanzlei erhebt folgende Forderungen: 

  1. Beseitigung des beanstandeten Materials
  2. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  3. Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 800,39 €
  4. Zahlung einer Lizenzgebühr, die die Nutzung auch für die Zukunft gestatten soll: 1.640,00 €
  5. ggf. Auskunft über weitere Nutzung des beanstandeten Materials

Wie soll man auf solche Abmahnungen reagieren?

Urheberrechtliche Abmahnungen sind immer ernst zu nehmen. Sie zu ignorieren kann nicht selten zu noch viel höheren Kosten führen. Die Ansprüche bestehen jedoch nur dann, wenn die Vorwürfe auch berechtigt sind. Es wäre also zu prüfen, ob die Vorwürfe zutreffen und die Abmahnung auch formell wirksam ist. Keinesfalls sollte eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, bevor sicher ist, dass das beanstandete Material restlos gelöscht ist (auch in Caches). Auch Lizenzforderungen sollten auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Nicht selten stellen sich die Forderungen abmahnender Kanzleien als deutlich überzogen dar. Vor allem stellt sich die Frage, inwiefern Dritte für mutmaßliche Schäden in Regress genommen werden können. 

Es stellen sich also eine Vielzahl von Fragen und Risiken. Es ist dringend zu empfehlen, sich hier von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten und vertreten zu lassen, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen und das Kostenrisiko so gering wie möglich zu halten. Nicht selten lässt selbst bei berechtigten Abmahnungen der Schaden noch deutlich reduzieren.

Sie sind auch wegen der Benutzung von Kartenmaterial abgemahnt worden? Sprechen Sie uns an! Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Medienrechts und des Urheberrechts. Kontaktieren Sie uns gerne, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder auch telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64).


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