Abmahnung der Kanzlei Nesselhauf für Herrn Christian Kaiser

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Uns erreichte eine durch die Rechtsanwaltskanzlei Nesselhauf ausgesprochene Abmahnung wegen angeblicher unberechtigter öffentlicher Zugänglichmachung eines Textes ihres Mandanten Christian Kaiser. So soll auf der Internetseite des Abgemahnten ein Text über eines berühmten schottischen Philosophen veröffentlicht worden, der von Christian Kaiser geschrieben worden sei.

Die Rechtsanwälte von Nesselhauf behaupten, der fragliche Text sei als Sprachwerk urheberrechtlich geschützt und eine öffentliche Zugänglichmachung ohne die Zustimmung des Autoren sei daher eine Urheberrechtsverletzung, welche die Rechtsfolgen des § 97 Urheberrechtsgesetz (UrhG) nach sich ziehe.

Welche Ansprüche machen Nesselhauf Rechtsanwälte für Christian Kaiser geltend?

Die Abmahnenden machen die in diesem Fall typischen Ansprüche geltend. Sie fordern, der Abgemahnte solle

  • eine strafbewerte Unterlassungserklärung abgeben,
  • Auskunft erteilen, seit wann die streitgegenständliche Biografie auf der Internetseite veröffentlicht wurde,
  • Schadensersatz in Höhe einer fiktiven Lizenzgebühr oder eine Pauschale zahlen und
  • die angefallenen Rechtsanwaltskosten der Nesselhauf Rechtsanwälte von fast 1.000,00 Euro erstatten.

Abmahnung wegen des Vorwurfs einer Urheberrechtsverletzung erhalten?

Empfänger eines Abmahnschreibens wegen einer angeblichen öffentlichen Zugänglichmachung oder einer ähnlichen Urheberrechtsverletzung sollten die nächsten Schritte nur wohl überlegt tätigen. Anstatt durch die Versäumung von Fristen Anlass zu einem teuren gerichtlichen Verfahren zu geben, sollten Betroffene lieber frühzeitig einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen. Die Rechtsanwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bieten Abgemahnten eine kostenlose Ersteinschätzung. Eine Kontaktaufnahme ist über das Direkthilfe-Formular, telefonisch (0251  20 86 80 30), per Fax (0251 20 86 80 50) oder auch per Email (info@wd-recht.de) möglich.

Warum sollte ich einen Fachanwalt zu Rate ziehen?

Abgemahnte sollten nicht ohne Rücksprache mit einem Fachanwalt die Forderungen der Gegenseite erfüllen. Die strafbewehrte Unterlassungserklärung bindet den Abgemahnten für 30 Jahre, die Schadensersatzforderungen und die angesetzten Streitwerte sind häufig überhöht und die geforderte Auskunft kann weitere Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Gerade bei Abmahnungen wegen angeblicher unberechtigter Nutzung von Texten wie Biografien stellt sich häufig die Frage, ob der Text überhaupt ein Werk im Sinne des Urheberrechts ist und urheberrechtlichen Schutz genießt. Wenn das nicht der Fall ist, ist die Abmahnung schon aus diesem Grund unberechtigt.

Die Fachleute von Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte haben in unzähligen Mandaten große Erfahrung auf dem Feld der urheberrechtlichen Abmahnungen gewonnen, so auch mit im Namen von Christian Kaiser ausgesprochenen Abmahnungen. Überzeugen Sie sich von unserem Wissen, indem Sie die kostenlose Ersteinschätzung der Kanzlei in Anspruch nehmen.


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