Abmahnung der Kanzlei Nesselhauf für Herrn Christian Kaiser

  • 2 Minuten Lesezeit

Uns liegt eine weitere Abmahnung der Kanzlei Nesselhauf aus Hamburg vor, die Herrn Christian Kaiser vertritt. Wir haben bereits in der Vergangenheit über eine solche Abmahnung berichtet, vgl.

https://www.anwalt.de/konto/rechtstipps/meine-rechtstipps/1d51d231-584d-441d-90dc-71e27550004e

Vorab: Wenn Sie ebenfalls abgemahnt worden sind, stehen wir Ihnen gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung unter 0251/208680-30 oder info@wd-recht.de

Gegenstand der Abmahnung

Gegenstand der Abmahnung ist vorliegend ein Text über den Lebenslauf eines deutschen Boxers. Dem Vorwurf nach sei der Text urheberrechtlich geschützt, die Verwendung ohne eine Nutzungsberechtigung durch den Rechteinhaber Hr. Kaiser sei daher illegal. Der Abgemahnte habe durch die unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) des Textes auf seinem Internetauftritt die Rechte des Urhebers verletzt.

Gefordert wird

  • Die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung
  • Auskunft zu erteilen über die Dauer der vorgeworfenen Nutzung
  • Die Erklärung, Herrn Kaiser Schadenersatz in Höhe einer fiktiven Lizenzgebühr zu zahlen (in Rede sind hier 100,00 EUR/Monat)
  • Die Erklärung, Herrn Kaiser die Rechtsanwaltskosten (iHv. 973,66 EUR) zu erstatten.  

Vergleichsweise und unter der Bedingung der Abgabe der eingeforderten oder einer ausreichenden Unterlassungserklärung wird angeboten, die Angelegenheit gegen Zahlung eines Pauschalbetrages iHv. 1.200,00 EUR als abgegolten anzusehen.

Tipp: Reaktion auf eine solche Abmahnung

Nehmen Sie die Abmahnung ernst, sie dient der Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens.

Beachten Sie die gesetzten Fristen!

Handeln Sie nicht vorschnell. Geben Sie insbesondere nicht ungeprüft, unvorbereitet und unmodifiziert ein Unterlassungsversprechen ab.

Nehmen Sie nicht selbst Kontakt zu der Kanzlei Nesselhauf auf. In einem solchen Gespräch herrscht keine Waffengleichheit, es besteht zudem die Gefahr, aus Unwissenheit Aussagen zu tätigen, die einem später entgegengehalten werden können.

Angesichts der 30jährigen Bindung unter Androhung empfindlicher Vertragsstrafen für den Wiederholungsfall, sollten Sie einen im Urheberrecht versierten Rechtsanwalt, angesichts der Materie bestenfalls einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, mit der Prüfung und Vertretung beauftragen.

Ihr Rechtsbeistand prüft u.a. die Berechtigung der Abmahnung, gibt Verhaltenstipps und Ratschläge, modifiziert falls nötig den Unterlassungsvertag so weit wie möglich zu Ihren Gunsten, hilft bei der Richtigen Vorbereitung einer solchen Abgabe und verhandelt die Zahlungsforderungen.

Kostenlose Ersteinschätzung durch Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte verfügen über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechtes und stehen Ihnen gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung.

Kontakt unter:  Tel.: 0251 / 208680-30  |  Fax: 0251 / 208680-50  |  Email: info@wd-recht.de

Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

    Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit!

    Durchgehend persönliche Ansprechpartner!

    Kostentransparenz von Anfang an, z. B. durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars!

    Unkomplizierte und schnelle Kommunikation!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Timm Drouven

Beiträge zum Thema