Abmahnung der Kanzlei NIMROD für Kaypso "Tropico 6" und "Disciples: Liberation"

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei OBLADEN GAESSLER Rechtsanwälte vertritt deutschlandweit Empfänger von Filesharing-Abmahnungen. Als Fachanwaltskanzlei mit über 10 Jahren Erfahrung können wir Ihnen professionell und kostengünstig helfen.

Sie erreichen uns für eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung unter 022180067680. Die außergerichtliche Vertretung übernehmen wir zu fairen Festpreisen.

Tauschbörsen-Abmahnung der Kanzlei NIMROD für Kalypso Group GmbH „Tropico 6“ und „Disciples: Liberation“

Uns wurden mehrere Abmahnungen vorgelegt, die die Kanzlei NIMROD im Auftrag der Kalypso Group GmbH versandt hat. In den uns vorliegenden Abmahnungen wird den Empfängern vorgeworfen, die Spiele „Tropico 6“ und „Disciples: Liberation“ illegal in einer Tauschbörse hochgeladen zu haben.

Wie erhält Kalypso Group (NIMROD) meine Adresse?

In Tauschbörsen wird die sog. IP-Adresse des jeweiligen Anschlussinhabers veröffentlicht. Bei der IP-Adresse handelt es sich gewissermaßen um die Adresse eines Internetanschlusses. Der Internetprovider hält die postalischen Anschriften zu den jeweiligen IP-Adressen vor. Mit einem richterlichen Beschluss ist der Internetprovider verpflichtet, diese Anschriften an den jeweiligen Rechteinhaber herauszugeben. Von dort gelangt die Anschrift an die abmahnende Kanzlei

Was wird in der NIMROD-Abmahnung gefordert?

Mit der Abmahnung werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von jeweils 850,00 Euro gefordert. Es handelt sich dabei um einen Vergleichsbetrag, der Schadenersatz und Anwaltskosten enthält. Die Kanzlei NIMROD gibt an, dass der nicht im Vergleichswege, also eigentlich zu ersetzende Betrag 2.881,40 Euro betragen würde. Hierbei falle ein Betrag in Höhe von 2.500,00 Euro für den Schadenersatz und ein Betrag in Höhe von 381,40 Euro für die Anwaltskosten an.

Wie sollte auf die NIMROD-Abmahnung reagiert werden?

Auf keinen Fall sollte man voreilig die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Man sollte sich auch nicht von dem angedrohten Gesamtbetrag in Höhe von 2.881,40 Euro abschrecken lassen. Vielmehr sollte man einen spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren. Dieser wird prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist. Nicht in jedem Fall haftet der Anschlussinhaber auf die geforderten Geldbeträge. Insbesondere wenn der Internetanschluss durch mehrere Personen genutzt wurde, sind die Chancen einer Verteidigung gut. In den meisten Fällen empfiehlt sich zudem die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung. Eine modifizierte Unterlassungserklärung stellt kein Schuldeingeständnis dar, verhindert aber, dass der Rechteinhaber die Unterlassungsansprüche gerichtlich geltend machen kann. Dies kann nämlich mit erheblichen Mehrkosten verbunden sein.


Kostenlose Ersteinschätzung

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten seit nunmehr über 10 Jahren erfolgreich Empfänger von urheberrechtlichen Tauschbörsenabmahnungen. Wir sind eine hochspezialisierte Fachanwaltskanzlei. Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Rechtsanwalt Gäßler ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.

Wenn auch Sie eine urheberrechtliche Filesharing-Abmahnung erhalten haben, können Sie uns für eine kostenfreie Ersteinschätzung telefonisch unter 022180067680 erreichen. Die außergerichtliche Vertretung gegen Filesharing-Abmahnungen übernehmen wir zu fairen Festpreisen.

Foto(s): OBLADEN GAESSLER Rechtsanwälte

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Obladen

Beiträge zum Thema