Abmahnung der Kanzlei NIMROD für "Stronghold 3"

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Die Kanzlei NIMROD verschickt Abmahnungen für das Computerspiel "Stronghold 3".

Die Kanzlei fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 850 Euro.

Wie soll man auf eine Filesharing-Abmahnung reagieren?

Zunächst sollte die Abmahnung ernst genommen werden. Es handelt sich nicht um eine Fake-Abmahnung, Betrugsmasche oder ähnliches. Natürlich sollte man nach Erhalt einer Abmahnung ruhig bleiben und nicht voreilig handeln. Sie sollten also weder telefonisch Kontakt mit der Kanzlei NIMROD aufnehmen noch die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung vorschnell unterzeichnen. Eine telefonische Kontaktaufnahme kann dazu führen, dass man unbedachte Äußerungen tätigt oder sich zu etwaigen Vergleichszahlungen hinreißen lässt. Die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung stellt ein Schuldeingeständnis dar. Daher sollte diese nur abgeändert abgegeben werden. Die Lösung kann hier die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung sein. Eine modifizierte Unterlassungserklärung wird so formuliert, dass sie kein Schuldeingeständnis darstellt. Ferner sollte die modifizierte Unterlassungserklärung stark eingegrenzt werden. Verstößt man nämlich gegen eine Unterlassungserklärung wird die Zahlung einer Vertragsstrafe fällig. Eine Umformulierung sollte jedoch mit großer Vorsicht erfolgen. Wird hier nämlich ein Fehler begangen, wird die Unterlassungserklärung nicht angenommen und der Rechteinhaber kann bei Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen. Daher sollten Sie sich im Idealfall von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.

Der von der Kanzlei NIMROD geforderte Betrag ist nach unserer Rechtsauffassung überhöht angesetzt. Hier hängt jedoch vieles vom Einzelfall ab. Fragen, die hier geklärt werden müssen drehen sich um Punkte wie die Wohnsituation des Anschlussinhabers, ob er kabelgebunden oder per Wlan ins Internet geht, wie viele Personen den Internetanschluss nutzen usw.

Unsere Erfahrung zeigt, dass man mit einem professionellen Vorgehen Filesharing-Abmahnungen gut in den Griff kriegen kann und diese bei einer richtigen Reaktion eine weitaus geringere finanzielle Belastung darstellen als anfangs angenommen.

Die Kanzlei Obladen Gaessler berät bundesweit Betroffene von Filesharing-Abmahnungen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne jederzeit telefonisch erreichen.


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