Abmahnung der Kanzlei Vockenberg Schneehain Melz im Auftrag der relaxdays GmbH über Amazon

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Abmahnung der Kanzlei Vockenberg Schneehain Melz im Auftrag der relaxdays GmbH wegen Grill-Verkauf auf Amazon

Unsere Kanzlei erhielt kürzlich das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Kanzlei Vockenberg Schneehain Melz im Auftrag der relaxdays GmbH vom 30.03.2015.

In der Abmahnung wir gegen unsere Mandantschaft der Vorwurf erhoben, auf der Internethandelsplattform Amazon einen „Klappgrill“ zum Kauf angeboten und diesen unerlaubt mit einem geschützten Markennamen der relaxdays GmbH beworben zu haben, obwohl es sich vermeintlich nicht um Originalware der Firma relaxdays GmbH handeln soll.

Dies stelle eine Markenrechtsverletzung gem. § 14 Abs. 2 MarkenG, sowie eine Unternehmenskennzeichnungsverletzung gem. § 5 Abs. 1 Ziff. 1 UWG dar. Der Gegenseite stünden in Folge dessen Unterlassungsansprüche gem. § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG zu.

In der Abmahnung wird die Unterzeichnung der beigefügten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie eine Auskunft u. a. über folgende Punkte: Hersteller des Grills, gewerbliche Abnehmer, Menge der verkauften Grills, Einkaufs- und Verkaufspreise, erzielter Gewinn gefordert. Dieses Auskunftsersuchen dient regelmäßig der Vorbereitung zur Bezifferung eines sodann in einem weiteren Schreiben geltend gemachten Schadensersatzes. Zudem fordert die gegnerische Kanzlei von unserem Mandanten den Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.764,50 Euro.

Wichtig:

Sollten auch Sie eine solche Abmahnung der relaxdays GmbH erhalten haben, unterzeichnen Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht! Dies kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Ignorieren Sie die Abmahnung jedoch auch nicht! Es könnte dann eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden wäre.

Insbesondere raten wir dazu, die gesetzten Fristen nicht verstreichen zu lassen, da ansonsten der Erlass einer kostenträchtigen einstweiligen Verfügung droht.

In vielen Fällen lassen sich die in der Abmahnung geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit Ihnen keine weiteren Folgeabmahnungen drohen.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhigHaben Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten? Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung! Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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