Abmahnung der Kanzlei Vorwerg & Sommer für Hifi-Leipzig - Hans Schnakenberg

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei Vorwerg & Sommer verschickt Abmahnungen im Auftrage des Herrn Hans Schnakenberg, Inh. der Firma Hifi-Leipzig.

Den Abgemahnten wird vorgeworfen in eBay-Verkäufen Lichtbilder (Fotos) zu nutzen, deren Urheber Herr Schnakenberg sei. In der uns vorliegenden Abmahnung fordert Herr Schnakenberg die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 350,00 Euro.

Keinesfalls sollten Sie die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung sowie den beiliegenden Vergleichstext vorschnell unterzeichnen. Dies dürfte sodann nämlich als Schuldeingeständnis gewertet werden. Die geforderten Kosten mögen auf den ersten Blick verhältnismäßig gering erscheinen. Gleichwohl dürfte es in vielen Fällen so sein, dass diese immer noch überhöht sind. Dies gilt insbesondere für Privatverkäufer bei eBay und einer relativ kurzen Nutzungsdauer des Bildes. Anstelle der Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beigefügte ist, sollte man eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung formulieren. Dabei wird die geforderte Unterlassungserklärung so abgeändert, dass sie kein Schuldeingeständnis darstellt. Dies ist sehr wichtig, da Unterlassungserklärungen mindestens 30 Jahre Gültigkeit haben. Ferner ist die Unterlassungserklärung viel zu weit gefasst. Auch hier sind Änderungen dringend erforderlich.

Bevor Sie vorschnell reagieren, sollten Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten und vertreten lassen.

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten bundesweit eine große Vielzahl von Betroffenen von Abmahnungen. Sie können uns für eine kostenlose Ersteinschätzung jederzeit gerne telefonisch unter 0221-789 529 80 erreichen. Wir übernehmen die Verteidigung gegen Abmahnungen zu fairen Festpreisen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Obladen

Beiträge zum Thema