Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer "CODENAME: FOX - Die letzte Schlacht" für Tiberius Film

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Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München verschickt aktuell Abmahnungen für die Firma Tiberius Film GmbH & Co. KG. In der uns vorliegenden Abmahnung geht es um den Film "CODENAME: FOX - Die letzte Schlacht im Pazifik".

Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 956 Euro. 

In der uns vorliegenden Abmahnung fällt auf, dass zum einen der Verstoß schon relativ weit in der Vergangenheit zurückliegt. Der der Abmahnung beigefügte Beschluss des Landgerichts Köln stammt von November 2011. Dies zeigt einmal mehr, dass Abmahnungen in nicht wenigen Fällen eine ganze Weile bei den Vertretern der Rechteinhaber "herumliegen", bevor diese an die Internetnutzer verschickt werden. Ferner fällt auf, dass die Aktennummer in der uns vorliegenden Abmahnung über 30.000 zählt. Geht man davon aus, dass jeder Filesharing-Fall mit einer Aktennummer versehen wird, bedeutet dies, dass alleine bis zum 15.3.2012 rund 10.000 Abmahnungen pro Monat des Jahres 2012 durch Waldorf Frommer verschickt werden. In manchen Internetforen kann man lesen, dass "Massenabmahnungen" per se rechtsmissbräuchlich wären. Dies ist nicht der Fall und wird von keinem uns bekannten Gericht so gesehen. Damit Rechtsmissbräuchlichkeit angenommen werden kann, müssen nach der Rechtsprechung vielmehr noch weitere Aspekte hinzutreten.

Die Abmahnung sollte also in jedem Fall ernst genommen werden. Sie sollten die Abmahnung auch nicht ignorieren. Schließlich können wir aber auch nicht dazu raten, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung vorschnell zu unterzeichnen. Diese kann nämlich als Schuldeingeständnis gewertet werden. Wenn man diese unterzeichnet, schneidet man sich gleich zu Beginn der Angelegenheit viel Verteidigungspotential ab. Wir raten vielmehr zur Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung. Dabei wird die vorgefertigte Unterlassungserklärung so abgeändert, dass sie weitaus weniger belastend ist.

Hinsichtlich der Zahlungsaufforderungen ist der Betrag von 956 Euro nach unserer Rechtsansicht überhöht. Ob man überhaupt etwas zahlen muss, bzw. wie weit man den Betrag "drücken" kann, hängt stark vom Einzelfall ab. In jedem Falle sollte man aber engagiert auftreten und mit guten Argumenten verteidigen. Am besten kann Ihnen hierbei ein Anwalt, der sich auf Urheberrecht spezialisiert hat, helfen. Die Kanzlei Obladen Gaessler vertritt eine große Vielzahl von Betroffenen einer Filesharing-Abmahnung. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne jederzeit unter der 0221-789 529 80 erreichen.



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