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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer der Serie „Crisis“ (1. Staffel), „Homeland“ (2. Staffel)

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Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit Zeit Folgen der ersten Staffel einer neuen Serie namens „Crisis“ der Firma Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ab und fordert einen Betrag von 519,50 EUR. Die Serie dürfte nur einem verschwindend geringen Teil der Bevölkerung bekannt sein, in der Regel werden es Jugendliche sein. Empfänger der Abmahnung ist immer derjenige, auf den der Anschluss gemeldet ist. Selbst wenn die Person die Serie nicht kennt: es ist nicht auszuschließen, dass jemand im unmittelbaren Umkreis diese doch kennt. Oft genug sind – ggf. auch (fast erwachsene) Kinder – diejenigen, welche die Rechtsverletzung begehen.

Hierzu hat der BGH mit Urteil vom 08.01.2014, Az.: I ZR 169/12 – BearShare entschieden, dass Eltern nicht ohne Weiteres für die Rechtsverletzungen von Kindern aufgrund Illegaler Downloads haften. Nun stellt sich für eine betroffene Familie folgende Frage, ob die mitgeschickte Unterlassungserklärung abgegeben werden soll? Diese Frage kann grundsätzlich mit einem klaren „Nein!“ beantwortet werden. Muss grundsätzlich eine Unterlassungserklärung abgegeben werden? Hier folgt ein deutliches „Vielleicht!“, dann schließt sich die Frage an, wenn ja, wer gibt die Unterlassungserklärung ab? Der Anschlussinhaber oder das (volljähirge) Kind? Diese Entscheidung ist streitentscheidend und einzelfallabhängig, hier bedarf es genauer Sachverhaltsangaben. Wenn das Kind die Unterlassungserklärung abgibt und die Tat einräumt, sind die Eltern grundsätzlich aus der Verantwortung, aber das Kind kann in Anspruch genommen werden, mit der Folge dass wohl auch die vollständige geforderte Summe gezahlt werden muss.

Durch die Entscheidungen des BGH, insbesondere in Bearshare gibt es also mehr Handlungsvarianten, lassen Sie sich professionell beraten, um die für Sie beste Variante zu ermitteln. Wir behalten für Sie im Falle einer Crisis-Abmahnung den Überblick.

 


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