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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer des Films „Fack ju Göhte“ für Constantin Film GmbH

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Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Constantin Film GmbH seit geraumer Zeit und derzeit wieder aktuell den Film „Fack ju Göhte“ ab und beansprucht für sich die  Zahlung von 815,00 EUR nebst Abgabe einer Unterlassungserklärung. Bekannt ist, dass der Film in Deutschland mit mehr als 7 Mio. Besuchern der erfolgreichste im Jahre 2013 war. Nur wenige haben mitbekommen, dass der Film laut boxofficemojo.com, ein beachtliches internationales Einspielergebnis von 55 Mio. EUR verzeichnen konnte. Der Plot ist schnell erzählt: Ein Sträfling kommt nicht an seine vergrabene Beute, weil während seiner Haftzeit eine Schulturnhalle gebaut wurde. Nun buddelt er nachts nach dem Geld und arbeitet tagsüber als Aushilfslehrer, zum Segen für seine Kollegen und Leid der Schüler. Bevor die Unterlassungserklärung abgegeben wird, muss zunächst geprüft werden, ob die Rücksendung tatsächlich erforderlich ist. Es gibt auch Fälle, in welchen die Abgabe der lebenslänglich bindenden Erklärung nicht nötig ist, der Abgemahnte also weder Täter noch Störer ist. Diese Frage beantwortet am besten ein mit dem Rechtsgebiet vertrauter Rechtsanwalt. Ein solcher sollte auch eine passgenaue Unterlassungserklärung fertigen, falls die Abgabe doch erforderlich ist. Hinsichtlich des geforderten Zahlungsbetrages ist auf jeden Fall abzuraten, jenen unverzüglich zu leisten. Der Erhalt der Abmahnung des Films Fack ju Göhte birgt zudem die Gefahr in sich, dass noch Abmahnungen der Kanzleien FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Rechteinhaber Mec-Early Entertainment wegen des Musiktitel „Theater Nachts” zugeht oder aber des Rechtsanwalts Daniel Sebastian für die Firma DigiRights Administration GmbH aufgrund des Musiktitels “Hey Now” welcher von Martin Solveig gesungen wird. Bei einer sachgerechten Vertretung lassen sich die weiteren Abmahnungen verhindern, sprechen Sie uns - die Anwälte der Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte – gern darauf an.


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