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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer des Films „Lone Survivor“

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Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt ganz aktuell den Film namens „Lone Survivor“ der Firma Universum Film GmbH ab und fordert die Zahlung eines Betrages von 815,00 EUR nebst Abgabe einer Unterlassungserklärung. Der Film fußt auf dem gleichnamigen Tatsachenbericht des ehemaligen United States Navy SEALs Marcus Luttrell, welcher auf seiner Website marcusluttrell.com Einzelheiten seines Werdegangs und der Operation „Red Wing“ mitteilt. In jener sind auf der Jagd nach einem hochrangigen Talibanführer alle anderen SEALs der Operation ums Leben gekommen. Die Verfilmung mit Mark Wahlberg ist nun Gegenstand der Abmahnung.

Wer eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Briefkasten hat, sollte sich darum kümmern. Dies bedeutet eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgeben und den Betrag nicht wie verlangt – ungeprüft – bezahlen, sondern die beste Verteidigungsposition mit einem versierten Anwalt besprechen. Sollte man es auf eine Klage der Kanzlei Waldorf Frommer ankommen lassen wollen, muss man sich mit Argumenten wappnen. Denn nach der „Sommer unseres Lebens“-Rechtsprechung des BGH (12.05.2010, I ZR 121/08) besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass dann, wenn ein geschütztes Werk der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht wird, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Ob die tatsächliche Vermutung im eigenen Fall greift, sich also ein „Aussitzen“ der Angelegenheit lohnt sollte daher im Einzelfall eingehend besprochen werden. Wenn Sie eine Abmahnung wegen des Films „Lone Survivor“ erhalten haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an die Anwälte der Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte. Wir lassen Sie mit Ihrer Abmahnung nicht allein.  


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