Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für den Film "The Grey"

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Aktuell verschickt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München Filesharing-Abmahnungen für den Film „The Grey" im Auftrag der Firma Universum Film GmbH.

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Betrages in Höhe von 956,00 Euro.

Wir raten dazu, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung nicht vorschnell zu unterzeichnen. Diese stellt letztlich ein Schuldeingeständnis dar: Unterzeichnet man die Unterlassungserklärung, verpflichtet man sich auch zur Zahlung des Betrag in Höhe von 956,00 Euro.

Vielmehr sollte man eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung formulieren. Eine modifizierte Unterlassungserklärung wird so angefertigt, dass sie gerade kein Schuldeingeständnis darstellt. Gleichzeitig verhindert sie aber, dass etwaige Unterlassungsansprüche vor Gericht durchgesetzt werden können. Dies ist in der Regel nämlich mit ganz erheblichen Prozesskosten verbunden.

Den geforderten Betrag halten wir für überhöht. Ehrlicherweise muss man aber dazu sagen, dass Waldorf Frommer die geforderten Beträge bereits häufig von den Gerichten zugesprochen bekam. Daher geht es bei einer verantwortungsvollen Verteidigung letztlich darum, eine Klage nach Möglichkeit bereits außergerichtlich zu verhindern. Hier ist es wichtig, dass man eine gute Verteidigungsstrategie aufbaut. Je nach Einzelfall kommt dabei auch eine vollständige Zahlungsverweigerung in Betracht. Dies hängt aber von vielen Faktoren ab. Einige Faktoren, die hierbei eine Rolle spielen, sind die Fragen, ob man alleiniger Internetnutzer im Haushalt ist, ob man WLAN nutzt und ob dieses ausreichend gesichert war. Filesharing-Abmahnungen sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Keinesfalls handelt es sich um Fakes, Betrugs- oder Abzockmaschen. Die richtige Reaktionsweise ist wichtig, um die Kosten so gering wie möglich zu halten.

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten Abgemahnte aus ganz Deutschland seit mehreren Jahren erfolgreich. Sie können uns für eine kostenlose Ersteinschätzung gerne telefonisch erreichen. Ferner übernehmen wir die außergerichtliche Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen zu fairen Festpreisen.


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