Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Warner Bros. Entertainment Inc. erhalten?

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Seit langem vertritt die Kanzlei Waldorf Frommer die Warner Bros. Entertainment Inc.  aus Kalifornien und mahnt für diese vermeintliche Urheberrechtsverletzungen ab. Wir haben bereits viele Adressaten solcher Abmahnungen vertreten.

Vorab:

Haben Sie eine solche Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klageschrift der Warner Bros. Entertainment Inc. durch die Kanzlei Waldorf Frommer erhalten? Wir kennen die Gegenseite sehr genau. Hier können Sie bspw. einen Artikel aus dem Jahr 2017 von uns lesen: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-von-waldorf-frommer-und-warner-bros-entertainment-gmbh/

Sie können sich gerne zu einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung mit uns in Verbindung setzen. Senden Sie uns hierzu die Abmahnung per Mail (info@wd-recht.de) oder Fax (0251 / 208680-50) zu und hinterlassen Ihre Rufnummer. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Was ist Gegenstand der Abmahnung?

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, einen Film, an dem der Warner Bros. Entertainment Inc. die ausschließlichen Nutzungsrechte zustehen sollen, im Internet über eine Tauschbörse, d.h. durch ein sogenanntes Filesharing-Programm (bittorent), ohne Berechtigung verbreitet zu haben.

Die Warner Bros. Entertainment Inc. lässt Peer-to-peer-Netzwerke (Filesharing-Plattformen) bereits seit Jahren auf Urheberrechtsverstöße überwachen und zugehörige IP-Adressen ermitteln. Wurde eine IP-Adresse ermittelt, lässt die Warner Bros. Entertainment Inc. sodann mit gerichtlicher Hilfe den zur IP-Adresse gehörigen Anschlussinhaber feststellen. Dieser wird dann abgemahnt.

Welche Forderungen stellt die Warner Bros. Entertainment Inc.?

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert zur Unterlassung, d.h. zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist der Abmahnung beigefügt. Für die behauptete Verbreitung des Films wird ein nicht unerheblicher Lizenzschadensersatz verlangt. Zudem wird der Abgemahnte zur Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren aufgefordert.

Fristen beachten!

Zur Erfüllung der Ansprüche werden regelmäßig kurze Fristen gesetzt. Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufes kündigt die Warner Bros. Entertainment Inc. eine gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche an. Daher sollten Sie die Abmahnung und die gesetzten Fristen unbedingt beachten. Denn ein gerichtliches Verfahren löst weitere Kosten aus, welche im Regelfall durch ein kluges außergerichtliches Vorgehen vermieden werden können.

Von einer unüberlegten Reaktion auf die Abmahnung und einer eigenständigen Kontaktaufnahme mit der Gegenseite ist abzuraten. Vielmehr ist es ratsam, zügig juristischen Rat einzuholen und die Abmahnung rechtzeitig bestenfalls von einem Spezialisten für Urheberrecht prüfen zu lassen. Dies gilt vor allem angesichts der vielfältigen Rechtsprechung in solchen „Filesharing-Fällen“. Denn der Anschlussinhaber haftet danach nicht in jedem Fall für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung. Es ist daher auch nicht empfehlenswert, die beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige juristische Prüfung leichtfertig zu unterzeichnen. Denn mit der Abgabe der Erklärung geht eine mindestens 30-jährige Bindungswirkung einher. Im Falle der Zuwiderhandlung kann die Gegenseite eine nicht unerhebliche Vertragsstrafe fordern.

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven

Bereits seit vielen Jahren sind wir auf dem Gebiet des Urheberrechtes tätig und kennen die Gegenseite sehr genau. Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns telefonisch unter 0251 20 86 80 30  kontaktieren. Alternativ können Sie uns die Abmahnung auch gerne per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.

unsere Gegnerliste: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/gegnerliste/


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