Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer "The Lego Movie" im Auftrag der Warner Bros.

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Aktuell verschickt die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wieder Abmahnungen im Auftrag der Firma Warner Bros. Unter anderem wird der Film "The Lego Movie" abgemahnt.

Was wird gefordert?

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 815,00 Euro.

Muss man reagieren?

Keinesfalls sollte man den Kopf in den Sand stecken und die Abmahnung ignorieren. Man sollte jedoch auch nicht die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung vorschnell und ungeprüft unterzeichnen. Vielmehr kann es Sinn ergeben, eine sog. modifizierte - also abgeänderte - Unterlassungserklärung abzugeben. Eine modifizierte Unterlassungserklärung stellt kein Schuldeingeständnis dar, verhindert aber, dass der Rechteinhaber Unterlassungsansprüche gerichtlich einklagen kann. Dies wäre nämlich mit erheblichen Mehrkosten verbunden.

Muss man die geforderten 815,00 Euro zahlen?

Hinsichtlich der geforderten 815 Euro kommt es sehr auf den Einzelfall an, ob diese gezahlt werden müssen. Nutzen etwa mehrere Personen den Internetanschluss wie etwa Freunde oder Familienmitglieder und ist man seinen sog. Sicherungs- und Prüfpflichten nachgekommen, sind wir der Rechtsauffassung, dass keine Haftung besteht. Doch selbst wenn eine Haftung bestehen sollte, sind die geforderten Kosten wohl überhöht.

Wie können Obladen Gaessler Rechtsanwälte helfen?

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie uns diese gerne zur Prüfung übersenden. Sie können uns zudem telefonisch unter 0221-78952980 für eine kostenlose Ersteinschätzung erreichen. Wir vertreten seit mehreren Jahren erfolgreich Abgemahnte aus dem ganzen Bundesgebiet. Da wir uns u.a. auf die Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen spezialisiert haben, können wir faire Festpreise anbieten, zu denen wir die außergerichtliche Verteidigung übernehmen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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