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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Albums Halloween Straight Out Of Hell - 815 Euro

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Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer macht derzeit 815,00 € Geldzahlung im Zusammenhang mit einer Abmahnung geltend. Der geforderte Betrag setzt sich zusammen aus 600,00 € Schadenersatz und 215,00 € Anwaltskosten. Es wird der Vorwurf gemacht, das Musikalbum Halloween Straight Out Of Hell unerlaubt in einem Netzwerk verbreitet zu haben. Gegen diese Abmahnung kann und sollte sich der Betroffene wehren.

Immer wieder versuchen Abgemahnte sich auf Foren bei der Vertretung zu verlassen. Dies ist in vielen Fällen gefährlich. Zum einen existiert mittlerweile eine Vielzahl von unterschiedlichen Unterlassungserklärungsvorschlägen (sog. mod. UE) mit leider sehr unterschiedlicher Güte. Zum anderen zeigt sich leider allgemein eine grundsätzliche Bereitschaft von vielen abmahnen Kanzlei bzw. den Rechteinhabern auch gerichtlich geltend gemachte Ansprüche zu verfolgen. Der immer wieder im Internet zu lesende Hinweis „mod. UE und sonst nix", kann dann vergleichsweise teuer werden. Sinnvoller ist es daher von Anfang an nach dem Erhalt der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Halloween Straight Out Of Hell anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, dies gilt zumindest dann wenn das eigene Anwaltshonorar sich in einem angemessenen Rahmen bewegt. Darauf können Sie sich bei der Kanzlei Doktor Wachs Rechtsanwälte natürlich verlassen.

Gerne können Empfänger solch eine Abmahnung im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung Dr. Wachs oder einen der weiteren Anwälte unserer Kanzlei kontaktieren. In diesem ersten Telefonat geht es darum, Unklarheiten zu beseitigen und eine für den Abgemahnten optimale Verteidigungsstrategie zu empfehlen. Der Betroffene, welcher mit einer Waldorf Frommer Abmahnung für Halloween Straight Out Of Hell konfrontiert werden vertrauensvoll die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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