Abmahnung der Knieper Verwaltungs GmbH durch Rechtsanwälte Albrecht Bischoff erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

Falls Ihnen eine urheberrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Albrecht Bischoff für die Knieper Verwaltungs GmbH zugestellt wurde, sind Sie damit in bester Gesellschaft. Denn die Knieper Verwaltungs GmbH lässt regelmäßig durch die Rechtsanwälte Albrecht Bischoff Unternehmer und Privatpersonen aus Urheberrecht abmahnen. In den vergangenen Jahren haben wir bereits viele Mandanten gegen die Knieper Verwaltungs GmbH vertreten, vgl. u.a.

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-der-knieper-verwaltungs-gmbh-durch-rechtsanwaelte-albrecht-bischoff-erhalten/

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-kanzlei-albrecht-bischoff-fuer-die-knieper-verwaltungs-gmbh/

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-kanzlei-albrecht-bischoff-fuer-die-knieper-verwaltungs-gmbh_159962.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/knieper-verwaltungs-gmbh-kanzlei-albrechtbischoff-abmahnung-wg-unberechtigter-bildnutzung_182644.html

 Auch kürzlich lag uns wieder eine solche Abmahnung zur Bearbeitung vor.

Vorab:

Haben Sie eine solche Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung bzw. Klageschrift der Knieper Verwaltungs GmbH erhalten? Dann scheuen Sie nicht, uns zu einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung zu kontaktieren. Senden Sie uns hierzu gerne die Unterlagen per Mail (info@wd-recht.de) zu und hinterlassen Ihre Rufnummer. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück. 

Was liegt der Abmahnung zugrunde?

Die Knieper Verwaltungs GmbH wirft dem Abgemahnten vor, eine Fotografie einer Speise im Internet zu nutzen. Der Knieper Verwaltungs GmbH sollen an dieser Fotografie die ausschließlichen Nutzungsrechte zustehen. Herr Dipl.-Ing. Folkert Knieper habe die Fotografie gefertigt. Herr Knieper habe die Knieper Verwaltungs GmbH gegründet, um von ihr seine Urheberrechte an den Fotos schützen und verwerten zu lassen. Er sei deren Gesellschafter und Geschäftsführer Herr Knieper betreibe zudem das unter www.marions-kochbuch.de abrufbare Internet-Kochbuch. Dort sei die streitgegenständliche Fotografie originär veröffentlicht. Der Abgemahnte habe die Fotografie ohne Berechtigung im Internet zugänglich gemacht. Darin liege ein Verstoß gegen die Verwertungsrechte der Knieper Verwaltungs GmbH.

Was verlangt die Knieper Verwaltungs GmbH?

Angenommen wird eine Verletzung der Rechte der Knieper Verwaltungs GmbH aus §§ 15, 16, 19 a, 31 Abs. 3 UrhG. Es werden sodann Ansprüche gem. §§ 97 Abs. 1, Abs. 2, 97 a Abs. 1, 101 Abs. 1 UrhG geltend gemacht. Die Rechtsanwälte Albrecht Bischoff fordern für die Knieper Verwaltungs GmbH zunächst die Beseitigung des behaupteten Verstoßes, insbesondere die Entfernung des Bildes von der Website und Löschung der Bilddatei von dem Server. Zudem verlangen sie zur Ausräumung einer entstandenen Wiederholungsgefahr die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung liegt der Abmahnung bei. Darüber hinaus fordert die  Knieper Verwaltungs GmbH die Erstattung von Rechtsanwaltskosten und die Zahlung eines nicht unerheblichen Lizenzschadensersatzes.

Was ist zu tun?

Die Abmahnung ist ernst zu nehmen und sollte keinesfalls ignoriert werden! Es gilt, innerhalb der gesetzten Fristen vernünftig zu agieren. Da die Gefahr besteht, dass die Knieper Verwaltungs GmbH nach reaktionslosem Fristablauf unmittelbar ein gerichtliches Verfahren anstrengt, sollten die gesetzten Fristen unbedingt einzuhalten. Von einer eigenständigen Kontaktaufnahme mit der Gegenseite ist jedoch abzuraten. Auch die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte nicht ohne vorherige juristische Überprüfung leichtfertig unterzeichnet werden. Den mit der Erklärung geht eine erhebliche Bindungswirkung einher sowie umfangreiche Pflichten, die dem Abgemahnten auf den ersten Blick oftmals nicht bewusst sind. Angesichts der Tatsache, dass eine leichtfertige Erklärung auch erhebliche finanzielle Risiken birgt, ist es unbedingt empfehlenswert, sich rechtzeitig juristisch beraten zu lassen. Die Rechtmäßigkeit der Abmahnung und die Berechtigung der darin formulierten Forderungen sollten bestenfalls von einem auf dem Gebiet des Urheberrechtes erfahrenen Rechtsanwalt umfassend geprüft werden. Dieser ist dann auch in der Lage –sofern dies überhaupt notwendig ist-  eine für den Abgemahnten günstigere, modifizierte, Unterlassungserklärung zu fertigen.

Dr. Wallscheid & Drouven – Rechtsanwälte|Fachanwälte – Kostenlose Ersteinschätzung

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven PartG, verfügen über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechtes. Ich selbst bin Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und habe damit besondere theoretische und praktische Kenntnisse nachgewiesen. Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden.

Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

    Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit!

    Durchgehend persönliche Ansprechpartner!

    Kostentransparenz von Anfang an, z. B. durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars!

    Unkomplizierte und schnelle Kommunikation!

Sie erreichen uns unter Tel.: 0251 / 208680-30  |  Fax: 0251 / 208680-50  |  eMail: info@wd-recht.de

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/gegnerliste/


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Timm Drouven

Beiträge zum Thema