Abmahnung der Knieper Verwaltungs GmbH durch Rechtsanwälte Albrecht Bischoff erhalten?

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Oft liegen uns Abmahnungen der Knieper Verwaltungs GmbH, welche durch die Rechtsanwälte Albrecht Bischoff aus Hamburg ausgesprochen werden, zur Bearbeitung vor. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, eine Fotografie eines Lebensmittels bzw. einer Speise im Internet ohne Berechtigung verwendet zu haben. Bei den Abgemahnten handelt es sich üblicherweise um kleine Imbissbetreiber o.ä., die die Fotografie im Rahmen ihres Speisenangebotes in ihren Internetauftritt eingebunden haben. Die Knieper Verwaltungs GmbH behauptet, Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an der Fotografie zu sein. Das Bild sei von Dipl. Ing. Folkert Knieper angefertigt worden. Dieser lasse seine Urheberrechte von der eigens für diesen Zweck von ihm gegründeten Knieper Verwaltungs GmbH schützen und verwerten. Die Fotografie sei originär in dem unter www.marions-kochbuch.de abrufbaren Internet-Kochbuch veröffentlicht. 

Vorab:

Ist Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Abmahnung oder gar einer einstweiligen Verfügung bzw. Klageschrift der Knieper Verwaltungs GmbH zugegangen? Dann kontaktieren Sie uns gerne zu einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung. Wenn Sie uns die Unterlagen per Mail (info@wd-recht.de) zusenden und Ihre Rufnummer hinterlassen, melden wir uns gerne zeitnah bei Ihnen zurück.

Was verlangt die Knieper Verwaltungs GmbH?

Laut dem Vorwurf der Rechtsanwälte Albrecht Bischoff liege eine Verletzung der §§ 15, 16, 19 a, 31 Abs. 3 UrhG vor. Die Knieper Verwaltungs GmbH lässt Ansprüche gem. §§ 97 Abs. 1, Abs. 2, 97 a Abs. 1, 101 Abs. 1 UrhG geltend machen. Die Rechtsanwälte Albrecht Bischoff verlangen die Beseitigung der behaupteten Verletzungshandlung (Entfernung des Bildes von der Internetseite und Löschung der Bilddatei von dem Server), die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Erstattung von Abmahnkosten sowie die Zahlung eines (nicht unerheblichen) Lizenzschadensersatzes.

Was ist zu tun?

Die Abmahnung sollte unbedingt ernst genommen werden. Die gesetzten Fristen sind zu beachten. Jedoch sollte nicht vorschnell selbst der Kontakt mit der Gegenseite gesucht oder gar die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung überstürzt unterzeichnet werden. Denn eine leichtfertige Abgabe der Erklärung ohne vorherige juristische Prüfung der Angelegenheit kann erhebliche negative finanzielle Folgen haben. Mit der Abgabe einer solchen Erklärung sind Pflichten verbunden, welche dem Abgemahnten oftmals nicht bewusst sind und sich auch nicht ohne weiteres aus dem Wortlaut der Erklärung ergeben. Daher ist es unbedingt empfehlenswert, rechtzeitig juristischen Rat einzuholen und die Abmahnung bestenfalls einem Spezialisten für Urheberrecht zu überlassen. Dieser kann die Berechtigung der Abmahnung und der darin formulierten Forderungen prüfen. Er ist aufgrund seiner Erfahrung zudem in der Lage, eine für den Abgemahnten günstigere –modifizierte- Unterlassungserklärung zu verfassen.

Unsere Expertentipps:

    Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten!

    Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung!

    Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen!

    Fachanwalt kontaktieren!

Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

    Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit!

    Durchgehend persönliche Ansprechpartner!

    Kostentransparenz von Anfang an, z. B. durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars!

    Unkomplizierte und schnelle Kommunikation!

Sie erreichen uns unter:

 Tel.: 0251 / 208680-30  |  Fax: 0251 / 208680-50  |  eMail: info@wd-recht.de



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