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Abmahnung der Lentze Stopper Rechtsanwälte für die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA

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Aus aktuellem Anlass berichte ich über eine weitere Abmahnung der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA, die mir zur Bearbeitung vorgelegt wurde. Es handelt sich erneut um eine Abmahnung wegen Tickethandels über eine nichtautorisierte Zweitmarktplattform.  

Der Abmahnung der Lentze Stopper Rechtsanwälte lässt sich entnehmen, dass ein Verstoß gegen das unter Ziffer 6 der ATGB verankerte ein Weiterveräußerungsverbot gerügt wird. Danach ist das Anbieten von Karten über nicht autorisierte Zweitmarktplattformen untersagt. Eine Zuwiderhandlung wird mit einer Vertragsstrafe sanktioniert.

Dem Abgemahnten wird das Anbieten von Eintrittskarten für ein Heimspiel des Vereins gegen Eintracht Frankfurt aus der aktuellen Saison über die Plattform www.kleinanzeigen.de vorgeworfen.

Forderungen


  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung eines Betrages in Höhe von 300,00 EUR


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DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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  • Beachten Sie die gesetzten Fristen!
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