Abmahnung der LEONINE Distribution GmbH (vormals Universum Film GmbH) durch Kanzlei Frommer Legal erhalten?

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Die Kanzlei Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer) ist dafür bekannt, vermeintliche Urheberrechtsverletzungen für Unternehmen wie die LEONIE Distribution GmbH, die Studiocanal GmbH oder auch die Warner Bros. Entertainment GmbH abzumahnen. Auch derzeit liegt uns eine solche Abmahnung, ausgesprochen für die vormals als Universum Film GmbH auftretende LEONINE Distribution GmbH, vor.

Vorab:

Ist Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klageschrift der LEONINE Distribution GmbH, der Studiocanal GmbH oder der Warner Bros. Entertainment GmbH und der Kanzlei Frommer Legal zugestellt worden? Dann kontaktieren Sie uns gerne zu einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung. Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, verfügen über Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnverfahren. Auch die Gegenseite kennen wir sehr genau. Senden Sie uns gerne die Dokumente per Mail (info@wd-recht.de) zu und hinterlassen Ihre Rufnummer. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Was ist Gegenstand der Abmahnung?

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, einen Film im Internet durch eines sogenanntes Filesharing-Programm („bittorent“) verbreitet zu haben. Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an diesem Film sei die LEONINE Distribution GmbH. Der Abgemahnte habe den Film ohne Berechtigung öffentlich zugänglich gemacht.

Was fordert Frommer Legal für die LEONINE Distribution GmbH?

Die Kanzlei Frommer Legal verlangt im Namen der LEONINE Distribution GmbH die Unterlassung des vorgeworfenen Verhaltens. Der Abgemahnte soll sich zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr strafbewehrt zur Unterlassung verpflichten. Der Abmahnung ist eine von der Kanzlei Frommer Legal vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt. Überdies verlangt die LEONINE Distribution GmbH die Zahlung eines Lizenzschadensersatzes sowie die Erstattung von Abmahnkosten.

Verhaltenstipps:

Die Abmahnung und die darin gesetzten Fristen sind ernst zu nehmen. Keinesfalls sollte die Abmahnung in einem ersten wütenden Impuls in den Papierkorb befördert werden. Denn im Falle eines reaktionslosen Fristablaufes besteht die Möglichkeit, dass die LEONINE Distribution GmbH die Ansprüche unmittelbar gerichtlich geltend machen lässt. Ein gerichtliches Verfahren ist jedoch in der Regel mit einem Kostenrisiko für den Abgemahnten verbunden, so dass er es nicht auf eine gerichtliche Inanspruchnahme ankommen lassen sollte. Bei rechtzeitiger und richtiger Reaktion auf die Abmahnung lässt sich die Angelegenheit üblicherweise zügig außergerichtlich erledigen. Dennoch sollte nicht eigenständig Kontakt zu der Gegenseite aufgenommen oder gar die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung leichtfertig unterzeichnet werden. Vielmehr ist es empfehlenswert, rechtzeitig juristische Unterstützung einzuholen und bestenfalls einen Spezialisten auf dem Gebiet des Urheberrechtes hinzuzuziehen. Dieser wird die Berechtigung der Vorwürfe und Ansprüche prüfen und ist insbesondere in der Lage, eine für den Abgemahnten günstigere, modifizierte, Unterlassungserklärung zu erstellen.

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Gerne stehen wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Ihnen für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung und möchten Ihnen helfen, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden.

Kontakt unter:  Tel.: 0251 / 208680-30  |  Fax: 0251 / 208680-50  |  Email: info@wd-recht.de


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