Abmahnung der Louis Vuitton SAS durch die CBH Rechtsanwälte | Marken-Verletzung „LV“

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Die Abmahner

Louis Vuitton SAS ist ein französisches Unternehmen, welches 1854 in Paris gegründet wurde und seither Kleidung, Accessoires, Schuhe und Schmuck im Luxussegment vertreibt. Vertreten wird das Unternehmen bei der Abmahnung durch die Rechtsanwälte CBH aus Hamburg.

Der Vorwurf

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, auf Freizeitanzügen die Marke „LV“ widerrechtlich genutzt zu haben. „LV“ ist ein markenrechtlich geschütztes Logo.

Die Forderung

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird eine Übernahme der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2917,00 € gefordert.

Unsere Einschätzung

Das Logo „LV“ ist als Unionsmarke mit der ID 000015628 geschützt. Verwendet werden darf das Logo also nur von Louis Vuitton oder mit deren Zustimmung. Ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung im Sinne des Art. 9 Abs. 1 lit. c GMV vorliegt, hängt davon ab, ob das abgemahnte Logo eine Ähnlichkeit zum Logo „LV“ aufweist.

Unser Rat 

Wenn Sie Logos auf Ihren Produkten abdrucken, sollten Sie vorher immer geschützte und eingetragene Marken überprüfen, welchen das Logo ähnlich sieht. Weist es tatsächlich eine Ähnlichkeit auf, ist die Verwendung widerrechtlich, da es in die Wertschätzung und Unterscheidungskraft des geschützten Logos eingreift.

Auf die Abmahnung sollten Sie unbedingt innerhalb der Frist reagieren. Es empfiehlt sich, die Abmahnung durch einen Fachanwalt prüfen zu lassen, da dieser die regelmäßig zu weit gefasste Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten modifizieren kann. 

Beachten Sie die gesetzte Frist nicht, drohen gerichtliche Schritte gegen Sie. Sprechen Sie uns gerne auch im Rahmen unserer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung an!

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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