Louis Vuitton Marken Abmahnung durch CBH Rechtsanwälte wg LV Logo Monogramm

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Die Luxus-Mode Firma Louis Vuitton (Malletier S.P.A.S.) geht regelmäßig gegen Markenrechtsverletzungen mit Hilfe der Kanzlei CBH aus Hamburg vor.

Diesmal ist ein Händler von künstlichen Fingernägeln betroffen

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier mehr.

Zum Hintergrund

Die Firma ist Inhaberin diverser Marken bzw. des typischen „LV“ Logos/Monogramms.

Die Firma ist uns bereits aus der Vergangenheit für (Marken-) Abmahnungen und Zoll-Beschlagnahmungen bekannt. Wir berichteten hier bereits:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/zoll-grenz-beschlagnahmung-von-louis-vuitton-durch-cbh-rechtsanwaelte-wg-import-von-faelschungplagiat_181511.html

Nun ist ein Anbieter von künstlichen Fingernägeln betroffen, der Nägel mit entsprechendem Logo/Design anbot bzw. beworben hat.

Gefordert wird Auskunft, Herausgabe der noch vorhanden ware, Anerkennung einer Schadensersatzpflicht, die Unterzeichnung einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung und Erstattung der Rechtsanwaltskosten, ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 250.000,- Euro.


Unser Rat 

Bewahren Sie Ruhe und lassen die Abmahnung noch binnen Frist anwaltlich überprüfen.

Sollte der Vorwurf zutreffen, so sollten Sie gleichwohl nicht die mitgeschickte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt. Hier bleibt zu prüfen, ob lediglich eine modifizierte Erklärung abgegeben werden kann. 

Auch sollte die Auskunft nicht vorschnell eigenständig erteilt werden, da diese oftmals Grundlage des noch zu berechnenden Schadensersatzes darstellt. 

Die geltend gemachten Gebühren können zudem meistens mit einer guten juristischen Argumentation reduziert werden. 

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. 

Wir konnten schon zahlreiche Online-Händler erfolgreich gegen derartige markenrechtliche Abmahnungen verteidigen. 


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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