Abmahnung der Motion E-Services GmbH durch CBH Rechtsanwälte

  • 2 Minuten Lesezeit

Zum wiederholten Male liegt uns eine Abmahnung von CBH Rechtsanwälte für die Motion E-Services GmbH wegen angeblicher unberechtigter Verwendung urheberrechtlich geschützter Lichtbilder vor. Wir haben über solche Abmahnungen bereits berichtet, vgl. bspw. 

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/urheberrechtliche-abmahnung-der-cbh-rechtsanwaelte-fuer-die-motion-e-services-gmbh/


Was ist Gegenstand der Abmahnung der CBH Rechtsanwälte?

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf, der Angeschriebene habe in einem Angebot auf der Plattform Vinted.de unberechtigt Lichtbilder der Motion E-Services verwendet. Als Ablichtungen seien die Fotografien gem. § 72 UrhG geschützt. Der Abgemahnte, der keine Nutzungsberechtigung/Lizenz besitzen würde, habe die (Verwertungs-)Rechte der Motion E-Services verletzt.

Ansprüche an den Abgemahnten

CBH Rechtsanwälte fordern von dem Abgemahnten

  • die Beseitigung der fraglichen Fotografien
  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (als Entwurf dem Schreiben beigefügt)
  • Auskunft über Umfang und Dauer der Nutzung
  • Erstattung der Testkaufkosten
  • Erstattung der Kosten für die Beauftragung der CBH Rechtsanwälte

Tipp: Reaktion auf eine solche Abmahnung

Empfänger eines solchen Schreibens sollten sich umgehend professionellen Rechtsrat suchen. Die gesetzten -meist kurzen- Fristen sollten unbedingt beachtet werden. Die Abmahnung dient dazu, dem Abgemahnten die Möglichkeit zu geben, ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Nach Fristablauf droht ein solches Vorgehen der Gegenseite. Auf der anderen Seite sollten Abgemahnte trotz des Zeitdrucks nicht vorschnell handeln. Insbesondere sollte der beigefügte Entwurf einer Unterlassungs- und einer Verpflichtungserklärung keinesfalls vorschnell unterzeichnet werden!

Die Vertretung sollte von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt, bestenfalls einem Fachanwalt für Urheberrecht erfolgen, der mit der Materie vertraut ist und auch Erfahrung mit der Motion EServices GmbH / der Kanzlei CBH Rechtsanwälte hat.


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Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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